Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen ab 2020

Datum 28.01.2020

Um die landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig den veränderten Erwartungen der Verbraucher Rechnung zu tragen, haben Bund und Länder die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) neu ausgerichtet. Das BMEL fördert gezielt eine nachhaltige, umweltschonende und tiergerechte Landwirtschaft, indem wir Fördermittel solchen Unternehmen gewähren, die bei ihren Investitionsvorhaben besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz sowie bei Stallbauten zusätzlich im Bereich Tierschutz erfüllen.

Die staatlichen Fördermittel können dabei weiterhin mit zinsgünstigen Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank kombiniert werden. Im Falle von Vorhaben mit besonders innovativem Charakter kann zudem eine Förderung über das Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Betracht kommen.

Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über die Grundzüge der Förderung für kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen in der Förderperiode ab 2020.