Handreiche zur Anwendung der EU-Verordnung (2023/1115) über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) in der Forstwirtschaft in Deutschland

Datum 26.02.2025

Trotz der in der EUDR-Verordnung vorgesehenen Vereinfachungen für Länder mit geringem Risiko ist die Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland nach wie vor mit diversen Fragestellungen verbunden. Insbesondere der Kleinprivatwald, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder auch kleinere Kommunen sehen hier entsprechende Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund und um eine konkrete Hilfestellung anzubieten, hat das BMEL bereits im Jahr 2024 diese bündige Handreiche zur Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland erarbeitet.

Ziel der Handreiche ist es, eine effiziente und praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft zu ermöglichen. Die Handreiche gibt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen der EUDR, die für die heimische Erzeugung und Vermarktung von Holz von Bedeutung sind, und zeigt anhand von praxisnahen Beispielen konkrete Lösungswege für deren Umsetzung auf. Die Handreiche stellt den zurzeit besten Wissensstand dar, wie eine praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft in Deutschland möglich sein kann. Die in der Handreiche dargestellten Ansätze stehen mit der EUDR im Einklang. Die Handreiche ist somit für die Forstwirtschaft, neben der Leitlinie und den FAQs der EU-Kommission, ein wichtiges Begleitdokument zur effizienten und praktikablen Anwendung der EUDR.

Die Handreiche wurde entsprechend den aktuellen Entwicklungen und der überarbeiteten Leitlinie und den FAQs der EU-Kommission im Januar 2025 in wenigen Punkten aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die Informationen zum EU-Informationssystem.

Weitere Informationen zur Umsetzung der EUDR in Deutschland finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf ihrer Internetseite: Wald und entwaldungsfreie Produkte.