Positionspapier der Bundesregierung Deutschland zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027

Effektiver, nachhaltiger, resilienter und einfacher

Datum 18.12.2024

Mit Aufnahme der Amtszeit der neuen Europäischen Kommission zum 1. Dezember 2024 nehmen die Arbeiten zur Entwicklung einer Vision für die Landwirtschaft in der EU und die Vorbereitungen des künftigen EU-Rechtsrahmens für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2027 an Fahrt auf.

Die Bundesregierung hat für die Beratungen ein Positionspapier erarbeitet, dass wesentliche Ansatzpunkte für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik auf EU-Ebene skizziert. Demnach soll sich die künftige Gemeinsame Agrarpolitik stärker an dem Prinzip „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ orientieren. Dafür sollen Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft in den Bereichen Klima-, Umwelt- Naturschutz und Tierwohl für die Betriebe einkommenswirksam honoriert werden.

Die GAP muss effektiver, nachhaltiger, resilienter und einfacher werden:

  • Die EU-Politik zur ländlichen Entwicklung muss integraler Bestandteil der GAP bleiben und in dem zur Verfügung stehenden Budget durch Festlegung von Mindestbudgets gestärkt werden.
  • Die Mindestbudgets für die allen Betrieben offenstehenden Öko-Regelungen (eco-schemes) der 1. Säule und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule sind deutlich anzuheben.
  • Die Erfahrungen und Rückmeldungen der Landwirtinnen und Landwirte in der EU und der Verwaltung zeigen, dass die GAP weiter zu vereinfachen ist. Spürbar weniger Bürokratie für die Landwirtinnen und Landwirte muss Ziel der nächsten GAP sein.
  • Die Organisation der Agrarmärkte sollte verstärkt darauf abzielen, eine nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige und widerstandsfähige Landwirtschaft zu fördern.
  • Der ökologische Landbau erbringt in hohem Maße Leistungen für Umwelt- und Biodiversität. Die Ausweitung des Anteils der ökologisch bewirtschafteten Flächen sowie deren effizientere Nutzung sind neben anderen Zielen ein wichtiges EU-Ziel.
  • Die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten sowie Existenzgründerinnen und -gründern sollte intensiviert werden.