Keine Tierversuche für Kosmetik
Bereits seit 1998 sind mit dem Tierschutzgesetz Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika in Deutschland verboten.
Auf europäischer Ebene wurden im Jahr 2003 umfangreiche Vorschriften zum Verbot von Tierversuchen bei kosmetischen Mitteln erlassen. Danach dürfen in der EU keine Tierversuche mit fertigen kosmetischen Produkten mehr durchgeführt werden.
Seit dem 11. März 2009 sind Tierversuche mit Bestandteilen kosmetischer Mittel ebenfalls verboten. Darüber hinaus dürfen kosmetische Mittel, deren Bestandteile nach diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet worden sind, auch nicht mehr verkauft werden.
Bis zum 11. März 2013 bestanden noch einige Ausnahmen von diesem Verkaufsverbot. Seitdem sind die EU-Regelungen zum Tierversuchsverbot bei kosmetischen Mitteln vollständig anzuwenden.
Der Tierschutzgedanke ist im europäischen Kosmetikrecht fest verankert. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch weiterhin wichtig. Deutschland setzt sich nachdrücklich für eine zügige Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch im Bereich der kosmetischen Mittel wie auch im Allgemeinen ein. Es leistet innerhalb der Europäischen Union einen herausragenden Beitrag zur Erforschung dieser Methoden. Deutschland tritt für die rasche Anerkennung von Alternativmethoden zum Tierversuch auf europäischer wie auch auf internationaler Ebene ein.