Fragen und Antworten zu Bio in Restaurants, Kantinen und Mensen
Wenn Sie außer Haus essen gehen und dort der Bio-Anteil mit einem Logo in Bronze, Silber oder Gold beworben wird, dann hat das mit dem neuen Bio-Zertifikat für Restaurants, Kantinen und Mensen zu tun. Grundlage für das Zertifikat und das Logo ist die sogenannte Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV).
Unternehmen, die mit "Bio" werben möchten, müssen transparent machen, welche Lebensmittel genau in Bio-Qualität eingesetzt werden. Die Gäste können das klar, zum Beispiel auf der Speisekarte, erkennen. Außerdem können Küchen den Anteil an Bio-Zutaten mit einem Logo in Bronze, Silber oder Gold kommunizieren.
Damit man sich auch beim Essen außer Haus darauf verlassen kann, dass auch Bio drin ist, wo Bio drauf steht, werden Restaurants, Kantinen und Mensen, die mit Bio werben wollen, von Kontrollstellen zertifiziert und kontrolliert. Dies erfolgt nach den Regelungen einer neuen nationalen Verordnung. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs.
Gibt es bereits Einrichtungen mit dem neuen Bio-Zertifikat?
Die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) ist Anfang Oktober 2023 in Kraft getreten und es sind bereits Betriebe in allen Kategorien (Bronze, Silber und Gold) zertifiziert. Restaurants, Kantinen, Mensen etc. können sich ab sofort nach den neuen Regelungen zertifizieren lassen.
Warum gibt es ein neues Bio-Logo?
Beim Einkaufen ist es leicht, Bio-Lebensmittel und -Getränke am EU-Bio-Logo oder am deutschen Bio-Siegel zu erkennen. Damit man auch in Kantinen, Mensen und Restaurants sehen kann, wo und in welchem Umfang Bio-Zutaten verwendet werden, gibt es dort ein neues Kennzeichen in Bronze, Silber und Gold. Das zeigt auf einen Blick zeigen, wie hoch der in der Küche verwendete Anteil an Bio-Lebensmitteln ist. Es verwenden jedoch nicht alle Einrichtungen mit Bio-Zertifizierung das neue Logo, da es optional ist und erst ab einem Bio-Anteil von 20 % vergeben wird.
Was genau steckt hinter Bronze, Silber und Gold?
Bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 % darf nach erfolgter Zertifizierung mit dem Logo in Bronze geworben werden, bei 50 bis 89 % mit Silber, bei 90 bis 100 % mit Gold. Mit der Prozentzahl ist der Anteil der Kosten beim Wareneinkauf gemeint.
Die Bio-Anteile auf den Logos bilden dabei den Durchschnittswert an Bio-Zutaten im letzten Jahr ab, bei Erstzertifizierung den Durchschnittswert der letzten drei Monate. Küchen unter 20 % Bio-Anteil bleibt die Möglichkeit, generell auf den Einsatz von Zutaten in Bio-Qualität hinzuweisen.
Bronze | Silber | Gold | |
Bio-Anteil | 20 bis 49 % | 50 bis 89 % | 90 bis 100 % |
Was hat sich mit der neuen Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) geändert und was habe ich als Verbraucherin oder Verbraucher davon?
Die neue Verordnung sorgt für eine einheitliche Bio-Zutatenkennzeichnung. Damit können Gäste klar erkennen, welche Zutaten in Bio-Qualität eingesetzt werden und anhand der Speisekarte gezielt Speisen mit Bio-Zutaten auswählen. Darüber hinaus ist durch das neue Logo auf einen Blick sichtbar, wie hoch der in der Küche verwendete Anteil an Bio-Lebensmitteln ist. Die neue Verordnung stellt sicher, dass nur Küchen mit Bio werben, die zertifiziert sind und regelmäßig kontrolliert werden. So wird dafür gesorgt, dass diese Unternehmen die Regeln einhalten.
Woran erkenne ich, welche Zutaten Bio sind?
Restaurants, Kantinen und Mensen, die das neue Logo verwenden möchten, müssen ihre Bio-Zutaten kennzeichnen. Das können sie auf den Speisekarten, der Internetseite und anderen Informationsmaterialien tun. So erkennen Gäste dann auf einen Blick, dass etwa die Kartoffeln oder die Eier in einem Gericht aus ökologischer Produktion stammen. Zusätzlich müssen Unternehmen eine aktuelle Übersicht mit den in der Küche verwendeten Bio-Zutaten bereitstellen. Alternativ kann auch eine Übersicht mit Zutaten bereitgestellt werden, die auflistet, welche Erzeugnisse und Zutaten keine Bio-Qualität aufweisen. Dies ist eine Alternative für Küchen, die fast ausschließlich Bio-Zutaten verwenden. Ab einem Bio-Anteil von 20 Prozent können Unternehmen dann zusätzlich mit dem neuen Logo (Bronze, Silber, Gold) auf ihren Bio-Anteil hinweisen.
Wie kann ich sicher sein, dass auch wirklich Bio auf dem Teller ist?
Wie landwirtschaftlich tätige Bio-Betriebe werden auch Restaurants, Kantinen und Mensen von privaten Kontrollstellen, die staatlich zugelassen und von den Länderbehörden überwacht werden, kontrolliert und zertifiziert. Ein Unternehmen darf also nur dann Bio-Zutaten kennzeichnen und das Logo in Bronze, Silber oder Gold verwenden, wenn es nach erfolgreicher Prüfung ein Bio-Zertifikat erhalten hat.
Was muss ich als Unternehmerin oder Unternehmer wissen, wenn ich Bio-Zutaten kennzeichnen und das Logo verwenden möchte?
Unternehmerinnen oder Unternehmer müssen sich an die gesetzlichen Regeln der Bio-Verordnung für die Außer-Haus-Verpflegung (Bio-AHVV) halten. Dies muss durch eine Kontrollstelle bestätigt werden. Erst wenn die Kontrollstelle das Unternehmen nach den neuen Regeln zertifiziert hat, dürfen Bio-Zutaten gekennzeichnet und das Logo verwendet werden. Die Bio-AHVV macht unter anderem Vorgaben zur Lagerung der Zutaten und zu den Aufzeichnungspflichten. Diese Vorgaben sind unternehmerfreundlich gestaltet, aber essentiell, damit die Bio-Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent und verlässlich ist.
Sie möchten weitere Informationen? Einen ersten Überblick liefert unser Flyer "Bio in der Außer-Haus-Verpflegung leicht gemacht". Einen detaillierten Leitfaden durch die Bio-AHVV finden Anwenderinnen und Anwender auf www.bio-ahv.de.