Stichwort Brexit: Welche futtermittelrechtlichen Vorschriften gelten für Futtermittel im Hinblick auf Nordirland?

Seit dem 01.01.2021 gilt das Protokoll zu Irland/Nordirland (Artikel 185 des Austrittsabkommens). Nach dem Protokoll zu Irland/Nordirland gilt das Futtermittelrecht der Europäischen Union für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland. Nordirland wird behandelt, als ob es ein Mitgliedstaat der Europäischen Union wäre.

Unter anderem bedeutet dies:

  • Futtermittel, die in Nordirland in Verkehr gebracht werden, müssen in Bezug auf Zulassungsanforderungen, Kennzeichnung usw. dem Futtermittelrecht der Europäischen Union entsprechen
  • Futtermittel, die aus Nordirland in die Europäische Union verbracht werden, sind keine eingeführten Futtermittel
  • Bei Futtermitteln, die aus dem Vereinigten Königreich nach Nordirland verbracht werden, handelt es sich um eingeführte Futtermittel
  • der Zulassungsinhaber/Antragsteller kann in Nordirland ansässig sein

Weiterführende Informationen in der Mitteilung der Europäischen Kommission unter diesem Link.

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