Erntebericht: Welche Rolle spielt die Ernte- und Betriebsberichterstattung (EBE)?

Die EBE wird für Feldfrüchte und Grünland, Reben und Weinmost sowie Obst durchgeführt. Für Feldfrüchte und Grünland findet sie im Zeitraum April bis Dezember statt.

Auf freiwilliger Basis berichten sachkundige Experten – in der Regel erfahrene Landwirtinnen und Landwirte – über die in ihrem Berichtsbezirk zu erwartenden durchschnittlichen Erträge. Das Merkmalsprogramm der Berichte variiert entsprechend dem Vegetationsverlauf.

  • Zum 30. Juni nehmen die Berichterstatter und -erstatterinnen eine erste Vorschätzung der Hektarerträge von Getreide und Ölfrüchten vor.
  • Zum 31. Juli wird die Vorschätzung aktualisiert.
  • Für die später erntereifen Ackerkulturen wie Mais, Kartoffeln und Zuckerrüben stehen die Ertragsschätzungen in den Monaten August bis Oktober an.

Aus den Angaben der Berichterstatter und -erstatterinnen errechnet das jeweilige Statistische Landesamt die durchschnittlich gewogenen Hektarerträge. Anschließend wird für jede Fruchtart der Hektarertrag mit der Anbaufläche multipliziert und so die jeweilige Erntemenge ermittelt.

Die Länderergebnisse werden entsprechend dem vereinbarten Terminplan an das StBA übermittelt und dort zum Bundesergebnis weiterverarbeitet. Die Ergebnisse der EBE-Berichtsmonate werden sukzessive auf der Webseite des StBA bereitgestellt, entweder auf der Themenseite Feldfrüchte oder über die Datenbank GENESIS-Online, Code 41241.

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