Fragen und Antworten zur betäubungslosen Ferkelkastration
Das Thema betäubungslose Ferkelkastration bewegt viele Menschen. Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Wie ist der Sachstand, welche Alternativen gibt es und wie steht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dazu?
Wie lange ist die betäubungslose Ferkelkastration noch erlaubt?
Das betäubungslose Kastrieren männlicher Ferkel ist nach dem Beschluss des Gesetzgebers Ende 2018 noch bis zum 31.12.2020 zulässig. Danach dürfen Ferkel nur noch unter wirksamer Schmerzausschaltung chirurgisch kastriert werden. Eine wirksame Schmerzausschaltung ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand nur im Rahmen einer Vollnarkose möglich.
Welche Alternativen gibt es zur betäubungslosen Ferkelkastration?
Da eine wirksame Schmerzausschaltung nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand nur im Rahmen einer Vollnarkose möglich ist, stehen ab dem 1.1.2021 deutschen Schweinemästern beim Mästen männlicher Ferkel folgende Optionen offen:
- das Mästen unkastrierter männlicher Eber: die sogenannte Jungebermast,
- das Mästen unkastrierter männlicher Eber kombiniert mit einer Impfung, die durch eine Immunbehandlung (keine Hormonbehandlung!) die Bildung der männlichen Sexualhormone unterdrückt und damit das Risiko für das Auftreten des typischen Ebergeruches minimiert,
- das Mästen von männlichen Tieren, die unter Vollnarkose kastriert wurden.
Sind die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration schon heute nutzbar?
Alle Optionen stehen bereits jetzt zur Verfügung und müssen nun durch die Tierhalter in die Praxis umgesetzt werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn alle Beteiligten in der Kette (Schlachten, Fleischwirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel) die jeweiligen Alternativen unterstützen und entsprechend das Fleisch von Tieren aus den verschiedenen Alternativen anbieten und vermarkten.
Wie steht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu den Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration?
Das BMEL unterstützt und forciert die Anwendung dieser Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration durch vielfältige Maßnahmen:
- Bereits Ende November 2018 hat Bundesministerin Klöckner die Schlacht- und Verarbeitungswirtschaft sowie den Einzelhandel im Rahmen eines Runden Tisches dazu gedrängt, alle drei Alternativen zu akzeptieren und entsprechend gemästete Tiere aufzunehmen und zu vermarkten. Dies haben der Schlacht- und Verarbeitungssektor sowie der Einzelhandel zugesagt;
- Ebenfalls Ende November hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Narkosemittel Isofluran für die Anwendung bei der Ferkelkastration zugelassen. Damit ist dieses Arzneimittel auch ohne Umwidmung durch den Tierarzt anwendbar;
- Seit dem 17. Januar 2020 ist eine Verordnung in Kraft, mit der sachkundigen Personen, z. B. Tierhaltern (Ferkelerzeugern), erlaubt wird, nach Erlangen eines Sachkundenachweises die Isofluran-Narkose selbst durchzuführen. Dadurch können die Tierarztkosten zur Narkose von Ferkeln vermieden werden;
- Haushaltsmittel für die Unterstützung von Ferkelerzeugern zur Beschaffung von Narkosegeräten stehen zur Verfügung;
- Im Jahr 2020 wurden Informationen bereitgestellt, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher sachlich über die tierschutzrelevanten Fragestellungen in der Sauenhaltung und der Schweinemast – insbesondere zu den Alternativen zur Ferkelkastration - informieren können.