Fragen und Antworten zur Legehennenhaltung in Deutschland

Wie werden Legehennen in Deutschland gehalten?

Die Haltungsformen für Legehennen haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt und aus Tierschutzsicht insgesamt deutlich verbessert: Einer der Hauptgründe ist, dass seit dem 1. Januar 2012 die Haltung in konventionellen Käfigen europaweit verboten ist. Legehennen werden seitdem nur noch in Boden- und Freilandhaltung, in so genannten Kleingruppenhaltungen sowie in ökologischer Erzeugung gehalten.

Der Bundesrat hat am 6. November 2015 beschlossen, dass die Haltung von Legehennen in sogenannten ausgestalteten Käfigen und Systemen der sogenannten Kleingruppenhaltungen beendet werden soll. Die Haltung in sogenannten ausgestalteten Käfigen ist nicht mehr zulässig. Für Kleingruppen sieht die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Auslauffrist für bestehende Haltungen bis Ende 2025 vor. Nur für besondere Härtefälle soll eine Verlängerung der Frist um bis zu maximal drei Jahren (bis Ende 2028) möglich sein.

Welche Eier werden in Deutschland am häufigsten verkauft?

Die Verbreitung der verschiedenen Haltungsformen unter den deutschen Legehennenhaltungen spiegelt das Einkaufsverhalten der Verbraucher von Schaleneiern in etwa wider. Es werden jedoch nur rund 70 % aller in Deutschland verkauften Eier auch in Deutschland erzeugt.

Mit rund 55 Prozent der Haushaltskäufe in Deutschland kaufen die Verbraucher ihre Eier am häufigsten aus Bodenhaltung, danach folgen die Freilandhaltung mit rund 29 Prozent, die ökologische Erzeugung mit rund 15 Prozent und die Haltung in ausgestalteten Käfigen mit weniger als einem Prozent. Laut des GfK-Haushaltspanels ist der Einkauf von Eiern aus ökologischer Erzeugung 2023 im Vergleich zu 2020 um etwa 12 Prozent gesunken, der Einkauf von Eiern aus ausgestalteten Käfigen ist um fast 9 Prozent gesunken.

Rund die Hälfte aller in Deutschland vermarkteten Eier werden als Schaleneier an Verbraucher verkauft. Die andere Hälfte wird als Eiprodukte oder Schaleneier an die Nahrungsmittelindustrie oder an die Gastronomie vermarktet. Nahrungsmittelindustrie und Gastronomie fragen jedoch zum überwiegenden Teil Eier aus Boden- und Käfighaltungen nach.

Welche Vorgaben gelten für die Belegung von Legehennenställen sowie für den Umfang der Auslaufflächen?

In der konventionellen Legehennenhaltung sind nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bei der Boden- oder Freilandhaltung maximal neun Hennen pro Quadratmeter Stallfläche zulässig. Die rechtlichen Bestimmungen des Ökolandbaus schreiben für Legehennen hinsichtlich der Stallfläche u.a Folgendes vor: Es dürfen maximal sechs Tiere pro Quadratmeter Stallfläche gehalten werden. Zusätzlich müssen je Tier vier Quadratmeter Auslauffläche angeboten werden.

Bezüglich der konventionellen Freilandhaltung gibt das Marktordnungsrecht (Verordnung (EU) 2023/2465) vor, pro Legehenne mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung zustellen.

Welche besonderen Anforderungen müssen Erzeuger von Bio-Eiern bei der Tierhaltung erfüllen?

Jeder Legehenne muss mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung stehen. Bio-Geflügel darf nicht in Käfigen gehalten werden. Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

  • Zumindest ein Drittel der Stallbodenfläche muss eine feste Konstruktion sein, das heißt, sie darf nicht aus Spalten- oder Gitterkonstruktionen bestehen und muss mit Streumaterial in Form von Stroh, Holzspänen, Sand oder Torf bedeckt sein.
  • In den Ställen für Legehennen müssen Sitzstangen sowie Ein- und Ausflugklappen vorgeschriebener Mindestgröße zur Verfügung stehen.
  • Jeder Geflügelstall beherbergt maximal 3.000 Legehennen. Pro Quadratmeter Stallfläche, die den Legehennen zur Verfügung steht (ohne beispielsweise Wege), dürfen maximal sechs Hennen gehalten werden.
  • Das Geflügel muss ständig freien Zugang zu Freigelände haben, soweit die Witterungsbedingungen und der Bodenzustand dies gestatten. Dieser Zugang muss mindestens während eines Drittels der Lebenszeit der Tiere bestehen. Die Ausläufe müssen überwiegend Pflanzenbewuchs aufweisen und mit Schutzvorrichtungen (zum Beispiel Bäume, Sträucher oder entsprechende Unterstände) versehen sein.
  • Eine künstliche Beleuchtung der Ställe fördert die Legeleistung und ist bei Bio-Legehennen in Kombination zum natürlichen Licht auf täglich insgesamt maximal 16 Stunden zu begrenzen.

Welche Vorgaben gelten darüber hinaus für Biobetriebe mit Legehennen?

Wer Biohühner hält und Eier aus ökologischer Erzeugung verkauft, muss eine Vielzahl besonderer Auflagen erfüllen. Die Tiere müssen zum Beispiel grundsätzlich mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden, d.h. mit Futtermitteln, die nach den strengen Vorschriften der EU für den ökologischen Landbau erzeugt worden sind. Darüber hinaus sind nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau folgende Regeln bei der Fütterung zu beachten:

  • Mindestens 30 Prozent der Futtermittel müssen aus dem Betrieb selbst stammen oder — falls dies nicht möglich ist oder diese nicht verfügbar sind — in Zusammenarbeit mit anderen ökologischen/biologischen Produktionseinheiten oder Produktionseinheiten in Umstellung und Futtermittelunternehmern, die Futtermittel und Einzelfuttermittel aus derselben Region verwenden, erzeugt werden; Produktionseinheiten in Umstellung bedeutet, dass die Regeln des ökologischen Landbaus auf der betreffenden Futterbaufläche mindestens zwölf Monate vor der Ernte eingehalten wurden.
  • Der Tagesration ist frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter beizugeben.
  • Zulässige Mineralfuttermittel sowie Futtermittelzusatzstoffe sind in beschränkten Positivlisten in Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 aufgeführt.

Neben den oben genannten Regelungen umfassen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau eine Reihe von weiteren allgemeinen und speziellen Regelungen zur Tierhaltung. Die Richtlinien einzelner ökologischer Anbauverbände sind teilweise noch strenger und gehen zum Teil über die EU-Ökostandards hinaus.

Welche Vorgaben gibt es für die Kennzeichnung und den Verkauf von Eiern?

Seit Januar 2004 ist jedes Ei der Güteklasse A mit einem Erzeugercode zu stempeln, aus dem die Art der Legehennenhaltung und die Herkunft hervorgehen. Die Bedeutung des Erzeugercodes ist bei Lose-Verkäufen am Ort des Verkaufs und bei verpackten Eiern in oder auf dem Behältnis zu erklären. Der Erzeugercode auf dem Ei bietet die Möglichkeit einer eindeutigen Kennzeichnung von Haltungsform und Herkunft.

Was bedeutet der Code auf dem Ei?

Der Erzeugercode hat folgenden Aufbau:

1. Code für das Haltungssystem

  • 0 = Ökologische Erzeugung
  • 1 = Freilandhaltung
  • 2 = Bodenhaltung
  • 3 = Käfighaltung

2. Ländercode (Herkunft)

Zwei Buchstaben für den EU - Mitgliedstaat, in dem das Ei produziert wurde, zum Beispiel:

  • AT = Österreich
  • BE = Belgien
  • DE = Deutschland
  • NL = Niederlande

3. Identifizierung des Betriebs

Jeder Mitgliedstaat hat ein System eingerichtet, mit dem Erzeugerbetrieben eine individuelle Nummer zugewiesen wird. Es können weitere Stellen angefügt werden, um einzelne Bestände/Ställe zu identifizieren.

Beispiel eines deutschen Erzeugercodes: 1-DE-0212341

  • 1 = Haltungsform: Freilandhaltung
  • DE = Herkunft: Deutschland
  • 0212341 = Betriebsnummer, wobei die beiden ersten Stellen das Bundesland, die dritte bis sechste Stelle den Betrieb und die siebte Stelle den jeweiligen Stall identifizieren

Die Bundesländer haben folgende Kennung:

  • 01 = Schleswig-Holstein
  • 02 = Hamburg
  • 03 = Niedersachsen
  • 04 = Bremen
  • 05 = Nordrhein-Westfalen
  • 06 = Hessen
  • 07 = Rheinland-Pfalz
  • 08 = Baden-Württemberg
  • 09 = Bayern
  • 10 = Saarland
  • 11 = Berlin
  • 12 = Brandenburg
  • 13 = Mecklenburg-Vorpommern
  • 14 = Sachsen
  • 15 = Sachsen-Anhalt
  • 16 = Thüringen

Legehennenhaltung - Veröffentlichung der Betriebsnummer

Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch zur Unterrichtung der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden (vergleichbar mit den Kfz-Kennzeichen). Eine behördenseitige Veröffentlichung der Betriebsnummer in Verbindung mit Name und Anschrift des entsprechenden Betriebes sieht das Marktordnungsrecht nicht vor und ist nicht mit dem Datenschutz vereinbar.

Verbraucher, die sich über die Erzeugerbetriebe informieren wollen, sollten direkt mit dem auf der Verpackung genannten Unternehmen bzw. der genannten Organisation Kontakt aufnehmen. Einige dieser Unternehmen bzw. Organisationen bieten die Möglichkeit, per Internet und mittels der auf dem Ei gedruckten Angaben, Informationen über den jeweiligen Legebetrieb zu erhalten.

Welche speziellen Vorgaben gibt es für die Kennzeichnung und den Verkauf von Bio-Eiern?

Bei der Kennzeichnung der Bio-Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-ÖKO-000. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Beim Einkauf von Bio-Eiern durch den Händler muss ein aktuelles Zertifikat vorliegen, das die ständige Kontrolle des Lieferanten/Erzeugers durch eine zugelassene Kontrollstelle bestätigt. Bei der Warenannahme ist auf eine exakte Bio-Kennzeichnung auf Lieferschein, Rechnung und Produkt zu achten. Diese Wareneingangsprüfung muss auch dokumentiert werden.

Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.

Bio-Betriebe müssen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch führen. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen.

Wer ist für die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe zuständig?

Aufgrund der föderalen Struktur sind in Deutschland die nach Landesrecht zuständigen Län-derbehörden für die Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe zuständig – ungeachtet ob konventionell oder ökologisch. Die Bundesländer kontrollieren insofern in ihrer eigenen Zu-ständigkeit die landwirtschaftlichen Betriebe, ob die Vorschriften zum Tierschutz-, Lebens-, Futtermittel- und Marktordnungsrecht eingehalten werden.

Wie werden Betriebe im ökologischen Landbau überwacht?

In den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Die Überwachung der geltenden rechtlichen Vorgaben – also auch im Bereich der Einhaltung der Vorschriften der EU-Ökoverordnung oder des Tierschutzrechts – ist Aufgabe der vor Ort zuständigen Länderbehörden. Laut Verfassung sind in Deutschland die Bundesländer für die Lebensmittelüberwachung, Vollzug des Veterinärrechtsund die Marktkontrolle verantwortlich. Auch der Vollzug tierschutzrechtlicher Anforderungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden..

Um sicherzustellen, dass die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau eingehalten werden, gibt es spezielle Kontrollverfahren. In Deutschland werden diese Kontrollen von staatlich zugelassenen und überwachten privaten Kontrollstellen durchgeführt. Aufgrund der föderalen Struktur sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der jeweiligen Länder für die derzeit 19 am Markt tätigen und zugelassenen Kontrollstellen zuständig. Wo es konkrete Verstöße gegen die Vorschriften gibt, müssen die zuständigen Länderbehörden tätig werden. Das gilt ohnehin auch für Verstöße gegen die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Tierschutzrechts, die Ökobetriebe natürlich ebenso erfüllen müssen wie konventionelle Betriebe.

Die amtlich zugelassenen privaten Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich und im Bedarfsfall auch öfter den gesamten Betrieb. Bei der Inspektion handelt es sich um eine vor Ort durchgeführte risikoorientierte Verfahrenskontrolle, die im Einzelfall durch Elemente der Endproduktkontrolle ergänzt wird. Stichprobenartig und auf jeden Fall bei begründetem Verdacht werden auch Proben genommen und Rückstandsanalysen durchgeführt.

Wann wurde die Überwachung im Ökolandbau zuletzt verändert?

Die Kontrollen im ökologischen Landbau werden in Deutschland nach den Bestimmungen des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) von privaten Kontrollstellen durchgeführt, die durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) zugelassen werden und deren Tätigkeit von den Ländern überwacht wird.

Die neue, seit dem 03.08.2023 geltende, Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV) führt die Regelungen der bisherigen ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (ÖLGKontrollStZulV) fort, setzt dabei aber insbesondere die geänderten EU-Vorgaben, die sich aus dem Inkrafttreten der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 und der EU-Kontrollverordnung (EU) 2017/625 ergeben, um. Aufgrund der zahlreichen rechtstechnischen Anpassungen wurde die ÖLGKontrollStZulV in Form der neuen ÖLG-DV neu gefasst.

Legehennenhaltung in Deutschland - Rechtliche Bestimmungen für alle Haltungsformen

Legehennenhaltung in Deutschland - Rechtliche Bestimmungen im Ökolandbau

  • Die Regelungen der so genannten EU-Öko-Basisverordnung (VO (EU) 2018/848) enthalten Ziele und Grundsätze der ökologischen Produktion (sowie auf Dauer angelegte Einfuhrregelungen). Die Verordnung (EU) 2020/464 und eine Vielzahl weiterer Rechtsakte enthalten die Durchführungsbestimmungen.
  • Die rechtlichen Bestimmungen betreffend Geflügel sind in folgenden Verordnungen verankert:
    • Haltungsbedingungen: Anhang II Teil II Nummer 1.6. und 1.9.4.4. der Verordnung (EU) 2018/848 sowie Abschnitt 4 und Anhang I Teil 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/464
    • Fütterung: Anhang II Teil II Nummer 1.4. und 1.9.4.2. der Verordnung (EU) 2018/848
    • Tiergesundheit: Anhang II Teil II Nummer 1.5. der Verordnung (EU) 2018/848
  • Die für die Kontrolle von Ökoprodukten relevanten Basisvorschriften finden sich in der VO (EU) 2018/848 Kapitel VI und in Durchführungsbestimmungen.
  • Sie finden die Dokumente unter folgenden Links:
  • In Deutschland gelten über das EU-Recht hinaus zusätzlich die Vorschriften des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG). Darin sind unter anderem Straf- und Bußgeldvorschriften verankert. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder bis zu 30.000 € Geldbuße drohen bei Verstoß gegen die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Dies gilt insbesondere für die missbräuchliche Bezugnahme auf den ökologischen Landbau in der Kennzeichnung und Werbung bei Öko-Erzeugnissen.
  • Seit dem 03.08.2023 regelt die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften über den ökologischen Landbau (ÖLG-DV), die die ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung novelliert, die Zulassung der Öko-Kontrollstellen.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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