Fragen und Antworten Modellvorhaben Land(auf)Schwung
Land(auf)Schwung bot den beteiligten Regionen ein Experimentierfeld zur Erprobung neuer Lösungswege in der ländlichen Entwicklung. Das Regionalbudget ermöglichte den Regionen eine flexible Förderung regionaler Projekte. Die wichtigsten Fakten zum Modellvorhaben finden Sie in den FAQ.
Land(auf)Schwung: Welche Ziele verfolgte das Modellvorhaben?
Land(auf)Schwung verfolgte zwei übergeordnete Ziele: Freiräume für die Umsetzung von bestehenden Ideen, die bislang nicht realisiert werden konnten, schaffen und neue Impulse für die Regionalentwicklung durch bisher nicht beteiligte Akteure aus der Region und von außerhalb setzen. Regionale Wertschöpfung und die Gewährleistung der Daseinsvorsorge sind von zentraler Bedeutung, um die Herausforderungen, vor denen strukturschwache ländliche Regionen in Deutschland stehen, zu meistern. Durch die Vernetzung des Modellvorhabens mit bereits bestehenden Strukturen und Förderangeboten sollten innovative Lösungsansätze zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung und zur Sicherung der Daseinsvorsorge entstehen.
Land(auf)Schwung: Wie lange dauerte die Förderphase?
Nach einer Start- und Qualifizierungsphase begann im Juli 2015 die Förderphase von Land(auf)Schwung. Noch bis Ende des Jahres 2019 konnten die 13 Landkreise eigenverantwortlich Projekte vor Ort fördern. Die Abwicklung des Modellvorhabens erfolgte bis April 2020.
Land(auf)Schwung: Was ist ein Regionalbudget?
Bei Land(auf)Schwung wurden jeder Region für einen bestimmten Zeitraum Bundesmittel in Form eines Regionalbudgets zur Verfügung gestellt. Mit diesem Budget verfolgten die Regionen eigenverantwortlich im vereinbarten Rahmen und unter Berücksichtigung zuwendungs-, vergabe- und beihilferechtlicher Vorgaben vorab definierte Ziele für die Regionalentwicklung. Neben mehr Verantwortung erhielten die Regionen damit auch mehr Flexibilität, um die Aufgabe der Regionalentwicklung passgenau und transparent zu verfolgen.
Land(auf)Schwung: Wie wählten die Regionen ihre Förderprojekte aus?
Die Regionen steuerten selbstständig und eigenverantwortlich die Projektförderung vor Ort auf der Grundlage eines Entwicklungsvertrages. Hier wurden die Ziele festgehalten, die jede Region entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse innerhalb der Themenschwerpunkte "Daseinsvorsorge" und "Regionale Wertschöpfung" verfolgte und mit dem BMEL vereinbart hatte. Dies schaffte zum einen Verbindlichkeit, zum anderen blieben die vereinbarten Ziele stets im Blick: Nur passgenaue Projekte, die auch im Interesse der Region lagen, wurden gefördert.
Die vor Ort geltenden Förderbedingungen legte jede Region selber fest. Die wichtigste Voraussetzung für eine Förderung war das Bestehen einer "Förderlücke", d. h. es gab kein anderes passendes Förderprogramm für das Projekt. Denn Ziel von Land(auf)Schwung war es, zusätzliche und für die regionale Entwicklung sinnvolle Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Entscheidung, welche Projekte tatsächlich gefördert werden sollten, traf das lokale Entscheidungsgremium.
Insgesamt wurden rund 550 Projekte in den 13 Land(auf)Schwung-Regionen unterstützt, die eine große Themenvielfalt präsentieren und die unterschiedlichsten Lösungsansätze verfolgen.
Land(auf)Schwung: Welche Akteure arbeiteten in den Förderregionen zusammen?
Um mit dem Regionalbudget erfolgreich Projekte umzusetzen, arbeiteten verschiedene Akteure auf Landkreisebene zusammen. Die Regionen bauten während der gesamten Laufzeit des Modellvorhabens Kompetenzen und Wissen auf, die für die Umsetzung des Modellvorhabens – und darüber hinaus – von entscheidender Bedeutung waren. Folgende Akteure arbeiteten in den Förderregionen zusammen:
Abwicklungspartner: Die finanztechnische Umsetzung des Land(auf)Schwung-Regionalbudgets erfolgte in jeder Förderregion durch einen Partner der öffentlichen Verwaltung. In der Regel war dies der Landkreis. Er verwaltete das Regionalbudget, das ihm der Bund zuwies, und fungierte als Bewilligungsstelle. Dies verkürzte viele Entscheidungswege und ermöglichte eine den Bedürfnissen der Region angepasste Regionalentwicklung.
Regionale Entwicklungsagentur: Die Regionale Entwicklungsagentur arbeitete eng mit dem Abwicklungspartner zusammen. Sie sollte regionale Veränderungsprozesse anstoßen und begleiten, indem sie Abwicklungspartner und Entscheidungsgremium bei der inhaltlichen Arbeit unterstützte. Aufgaben der Entwicklungsagentur waren bspw. die Beratung und Begleitung von potenziellen Antragstellern, die Weiterentwicklung von Projektideen und die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort.
Entscheidungsgremium: Jede Förderregion hatte ein lokales Entscheidungsgremium eingerichtet, in dem die zu fördernden Projekte diskutiert und ausgewählt wurden. Die Entscheidungsgremien setzten sich aus Vertretern verschiedenster Bereiche zusammen, wie bspw. aus Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung, Vereinen, Genossenschaften und der Zivilgesellschaft. Welche Projekte aus dem Regionalbudget gefördert wurden, entschieden die Gremien auf Grundlage transparenter Auswahlkriterien. Um Synergien zu nutzen, gliederten viele Regionen ihre Entscheidungsgremien an bereits vorhandene Strukturen an.
Förderlotse: Bei der Koordination und Vernetzung bestehender Förderangebote unterstützte in jeder Region ein Förderlotse die Akteure vor Ort. Er prüfte, ob die vorgeschlagenen Projekte nicht aus anderen Programmen gefördert werden konnten. Dabei ging es auch darum, gezielt Wissen in der Region aufzubauen und auch nach Ende der Förderphase dort fest zu verankern.