Fragen und Antworten zur Maul- und Klauenseuche (MKS)
Was ist Maul- und Klauenseuche (MKS)?
MKS wird durch ein Virus verursacht. Bei erkrankten Tieren bilden sich u.a. an der Innenfläche der Lippen, am Zahnfleischrand, an Klauen und Zitzen Bläschen. Die Krankheit geht auch mit hohem Fieber und starken Schmerzen sowie Lahmen bei den betroffenen Tieren einher, bei milchgebenden Tieren zudem mit einem starken Milchrückgang. MKS ist bei den meisten Tieren nicht tödlich. Eine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere gibt es nicht.
MKS ist eine hoch ansteckende Krankheit mit einer kurzen Inkubationszeit, daher breitet sich die Seuche sehr schnell aus. Die MKS ist vor allem für Klauentiere wie Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen sowie
entsprechende Wildtiere ansteckend und krankmachend. Andere Tierarten und der Mensch erkranken nicht bzw. nur mild (Bläschenbildung an den Schleimhäuten). Tiere, die von der Krankheit genesen sind, können über einen längeren Zeitraum Träger des infektiösen MKS-Virus bleiben und weitere Tiere anstecken.
Das MKS-Virus ist in der Umwelt sehr stabil. Im Erdboden, in Abwässern oder Jauche sowie gefroren oder eingetrocknet (in Haaren, Kleidern, Schuhen, Heu, etc.) kann es über Monate bis Jahre infektiös bleiben. Übertragen wird das Virus entweder direkt zwischen den Tieren (über Sekrete oder Ausscheidungen) oder indirekt über Fahrzeuge, Geräte, Schuhe und Kleidung. Auch eine Übertragung über die Luft ist möglich.
Ist MKS für Menschen ansteckend oder gar gefährlich?
MKS ist für Menschen nicht gefährlich. Eine Infektion über den Verzehr von Lebensmitteln sowie eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht bekannt. In der Fachliteratur werden einzelne Infektionen bei Menschen beschrieben, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. mit dem MKS-Virus hatten. In diesen seltenen Fällen kam es zu gutartig verlaufenden Erkrankungen, die spontan ausgeheilt sind. Was Lebensmittel betrifft, wird unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen von keiner Gefahr durch z.B. pasteurisierte Milch oder Milchprodukte ausgegangen. Milch und Fleisch können also bedenkenlos verzehrt werden.
Hat MKS etwas mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit bei Menschen zu tun?
Nein. Zuweilen wird die MKS aufgrund ähnlicher Symptome mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit verwechselt, die vor allem bei Kleinkindern häufiger vorkommt. Die Krankheiten stehen jedoch in keinerlei Bezug zueinander.
Können Haustiere an MKS erkranken?
Hunde, Katzen und andere Haustiere (wie bspw. Pferde) können in der Regel nicht erkranken. Sie können jedoch mit dem Virus kontaminiert sein und es somit indirekt weiterverbreiten.
Was wurde unternommen, um den MKS-Fall Anfang Januar in Brandenburg einzudämmen?
Am 10. Januar 2025 wurde die Maul- und Klauenseuche (MKS) bei einem Wasserbüffel im Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) festgestellt. Das war der erste Fall von MKS in Deutschland seit 1988. Die zuständige Behörde in Brandenburg hatte daraufhin umgehend Sperrzonen eingerichtet, aus denen u.a. der Transport von Tieren und deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten war. Die Tierhaltungen innerhalb der Sperrzonen sowie ermittelte Kontaktbetriebe wurden untersucht, um die Ursache und das Ausmaß des Infektionsgeschehens festzustellen. Zudem wurde in den Ländern Brandenburg und Berlin ein "Stand Still" für Klauentiere angeordnet, also ein komplettes Verbringungsverbot für Tiere, die für MKS empfänglich sind. Der umgehende "Stand Still" war wichtig, um zunächst Erkenntnisse über das Ausbruchsgeschehen zu gewinnen und eine potentielle weitere Verbreitung der hochansteckenden Tierseuche verhindern zu können. In Berlin wurden zudem vorübergehend der Zoo und der Tierpark geschlossen, auf der Grünen Woche (17.-26. Januar 2025) in Berlin wurden keine Klauentiere ausgestellt.
Trotz umfangreicher Beprobungen und Untersuchungen wurden keine weitere Fälle festgestellt.
Neben diesen Maßnahmen fanden seit dem Tag der Feststellung des Ausbruchs Beratungen der Bund-Länder Task Force Tierseuchenbekämpfung statt. Das BMEL hatte zudem den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen und mit den Bundesländern sowie der EU über das weitere Vorgehen beraten. Der zuständige Ausschuss im Bundestag kam zu einer Sondersitzung zusammen. Ebenso findet der Austausch mit den Verbänden der Agrar- und Ernährungsbranche statt.
Zahlreiche Länder außerhalb der EU hatten im Januar den Import bestimmter Fleisch- und Milchprodukte aus Deutschland zunächst gestoppt. Mit viel Engagement konnte das BMEL rasch Märkte wieder öffnen. Beispielsweise in China und Malaysia, die wichtige Märkte für Milch- und Milcherzeugnisse sind. Oder in Großbritannien, einem sehr wichtigen Exportmarkt für Tiere und tierische Erzeugnisse.
Die Weltorganisation für Tiergesundheit, WOAH, hat auf Antrag Deutschlands am 14. April 2025 den Status „Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung“ wieder eingesetzt. Möglich wurde die schnelle Bestätigung des wichtigen WOAH-Freiheitsstatus durch die Einreichung zweier umfassender Dossiers bei der WOAH. Sie wurden im BMEL erstellt – in umfangreicher Zusammenarbeit des BMEL mit den betroffenen Bundesländern Brandenburg und Berlin, dem FLI sowie einem von der EU entsandten Experten. Die offizielle Anerkennung des WOAH-Tiergesundheitsstatus ist von großer Bedeutung für den internationalen Handel.
Wurde nach dem MKS-Fall im Januar geimpft?
Nein. Um die Ausbreitung der MKS zu verhindern, hat eine Eindämmung des Virus über unmittelbar wirksame Maßnahmen wie z.B. Verbringungsbeschränkungen durch Einrichtung von Sperrzonen oder durch einen "Stand Still" Vorrang. Das ist aus epidemiologischen Gründen sinnvoll und hilft, wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.
Nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut den Serotyp des Virus identifiziert hat, kann dank der vorhandenen MKS-Vakzine-Bank (Impfstoffbank) der passende Impfstoff in kurzer Zeit und ausreichender Menge hergestellt werden (Aktivierung der Impfreserve). Brandenburg hat am 20. Januar 2025 die Aktivierung dieser Impfreserve beantragt, um für alle denkbaren Szenarien gerüstet zu sein und, falls Impfungen notwendig werden sollten, schnell reagieren zu können.
Die Aktivierung der Impfreserve im Januar 2025 diente der Stärkung der Reaktionsfähigkeit im Kampf gegen die Seuche, da von der Aktivierung bis zu einer möglichen Bereitstellung des Impfstoffes mindestens sechs Tage benötigt werden. Die Aktivierung der Impfreserve war noch keine Entscheidung für den tatsächlichen Einsatz des Impfstoffes. Der Einsatz wäre nur bei einer weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens erwogen worden, die nicht der Fall war.
Das EU-Recht räumt nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen ein, da die Europäische Union seit vielen Jahren frei von der MKS ist und eine Impfung deshalb nicht als erste Maßnahme der Wahl zu deren Bekämpfung in Frage kommt. Eine Notimpfung käme also nur dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Mit einer Notimpfung in Form einer sogenannten Ringimpfung wäre es beispielsweise möglich, eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Fragen und Antworten des FLI zur Impfung gegen Maul- und Klauenseuche
Welche Auswirkungen hat der MKS-Fall im Januar auf Exporte in EU-Mitgliedstaaten oder in Drittländer?
Im EU-Binnenmarkt konnten Fleisch und Milchprodukte, die außerhalb der Sperrzone erzeugt wurden, durch die sogenannte Regionalisierung weiter gehandelt werden.
Drittland-Exporte von Produkten empfänglicher Tierarten konnten zunächst in weitreichendem Umfang entweder aufgrund der zwischenzeitlich nicht mehr erfüllten Zertifizierungsanforderung ("Deutschland frei von MKS") oder aufgrund von aktiv ausgesprochenen Sperren durch Drittländer nicht mehr zertifiziert werden.
Allerdings war es rasch gelungen, mit wichtigen Handelspartnern Ausnahmen von einzelnen Produktgruppen insbesondere wärmebehandelter Milch zu erreichen (u.a. Volksrepublik China und Malaysia). Teilweise wurde eine vollständige Öffnung für Tiere und tierische Erzeugnisse erreicht, wie beim wichtigen Exportmarkt Großbritannien.
Die schnellstmögliche Wiederöffnung gesperrter Märkte für alle Produkte bleibt oberste Priorität. Die Wiedereinsetzung des MKS-Freiheitsstatus für Deutschland am 14. April 2025 durch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) ist dafür ein sehr wichtiger Schritt.
Wie wird landwirtschaftlichen Betrieben geholfen?
Die Situation aufgrund der Folgen des MKS-Falls war und ist für die tierhaltenden Landwirtinnen und Landwirte sehr belastend. Die Betriebe, deren Tiere getötet werden mussten, werden für Tötung und Abtransport unmittelbar durch die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg entschädigt, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beitragszahlung des Tierhalters). Zudem hat die Rentenbank ihr Programm "Liquiditätssicherung" geöffnet und unterstützt damit alle landwirtschaftlichen Betriebe, die von den Auswirkungen der Maul- und Klauenseuche (MKS) betroffen sind. Gemeinsam mit der EU-Kommission prüft das BMEL zudem eine außergewöhnliche Stützungsmaßnahmen gemäß Artikel 220 der Gemeinsamen Marktorganisation. Darüber hinaus steht das BMEL zudem im Austausch mit dem federführenden Bundesministerium der Finanzen zu möglichen steuerlichen Entlastungsmaßnahmen wie Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie der Anpassung von Vorauszahlungen.
Dass die WOAH für Deutschland den Status "Maul- und Klauenseuche (MKS)-frei ohne Impfung" wieder eingesetzt hat, ist ein zeichensetzender Erfolg. Das BMEL setzt sich bei Handelspartnern weiter dafür ein, ihre Märkte für Tiere bzw. Erzeugnisse aus Deutschland weiter zu öffnen, um den wirtschaftlichen Schaden auch für nicht unmittelbar von der MKS betroffene Betriebe so gering wie möglich zu halten.
Auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hat die Europäische Kommission finanzielle Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe zugesagt. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer sogenannte außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme, welche die Folgen der Seuchenbekämpfung ausgleichen soll. Infrage kommt die Hilfe für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg. Die EU-Kommission bereitet nun eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekanntgegeben wird.
Welche Erkenntnisse gibt es zum MKS-Ausbruch in Ungarn?
Anfang März ist in einem Rinderbetrieb im Nordwesten Ungarns die Maul- und Klauenseuche nachgewiesen worden. Es handelt sich um den ersten Ausbruch in Ungarn seit 1973. Inzwischen werden im Umkreis weitere Fälle in Ungarn sowie in der angrenzenden Slowakischen Republik gemeldet. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass der Ausbruch der MKS in Brandenburg Anfang Januar 2025 und der Ausbruch der MKS in Ungarn Anfang März 2025 in einem Zusammenhang stehen. Mit den betroffenen Ländern steht das BMEL im Austausch. Deutschland stellt Impfdosen zur Verfügung, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Für die Betriebe in Deutschland sind vorsorgende Biosicherheitsmaßnahmen und ständige Aufmerksamkeit elementar, um MKS-Einträgen vorzubeugen und einen erneuten Ausbruch der Seuche zu verhindern.