Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

Das BMEL veröffentlicht hier seine Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, bevor diese dem Bundestag oder Bundesrat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

Problem und Ziel

Die Richtlinie (EU) 2019/633 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 59) sieht erstmals einen EU-weit einheitlichen Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette vor. Dadurch sollen Praktiken eingedämmt werden, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung haben“ (Erwägungsgrund 1 der Richtlinie (EU) 2019/633). Die Richtlinie schützt nicht nur Primärerzeuger gegen unlautere Handelspraktiken, sondern alle Lieferanten. Grund für diesen erweiterten Schutzbereich ist die Annahme von „Kaskadeneffekten“ der unlauteren Handelspraktiken, die in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette in einer Weise auftreten, die sich negativ auf die Primärerzeuger in dieser Kette auswirkt (Erwägungsgrund 7 der Richtlinie (EU) 2019/633).

Die Richtlinie ist bis zum 1. Mai 2021 in nationales Recht umzusetzen.

Erschienen am im Format Gesetzestext

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