Verordnung zur Erhebung agrarstatistischer Daten für die Emissionsberichterstattung

(Agrarstatistik-Emissionsberichterstattungsverordnung 2021 – AgrStatEBV 2021)

Das BMEL veröffentlicht hier seine Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, bevor diese dem Bundestag oder Bundesrat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

Problem und Ziel des Verordnungsentwurfs

Aufgrund seiner Pflichten zur Emissionsberichterstattung nach internationalem und euro-päischem Recht ist Deutschland auf zuverlässige und möglichst genaue Daten, u. a. zur Berechnung der Emissionen von Ammoniak (NH3) und Lachgas (N2O), angewiesen. Die Mastschweinehaltung trägt einen Teil zu den landwirtschaftlichen NH3- und N2O-Emissio-nen bei. Der Rohproteineinsatz ist dabei eine wichtige Größe zur Berechnung der entspre-chenden Emissionen in der Schweinemast. Den derzeit in die Emissionsberichterstattung einfließenden Daten zum Rohproteineinsatz liegt der Berichtszeitraum November 2010 bis Oktober 2011 zugrunde. Aufgrund zwischenzeitlich eingetretener erheblicher Veränderun-gen in der Schweinefütterung sind diese Daten veraltet. Um auf aktuelle Daten zum Roh-proteineinsatz in der Schweinefütterung zurückgreifen zu können, ist es daher erforderlich, die im Jahr 2011 durchgeführte Erhebung zu wiederholen.

Erschienen am im Format Gesetzestext

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