Statement von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zu Nitrat
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am heutigen Donnerstag der Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitrat-Richtlinie zum Stichtag 11. September 2014 stattgegeben.
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner:
"Das Urteil verwundert nicht: Es bezieht sich auf eine alte, in dieser Form nicht mehr existente Düngeverordnung. Es gab Gründe, die jetzt auch für das Urteil eine Rolle spielen, warum das Bundeslandwirtschaftsministerium im vergangenen Jahr die Düngeverordnung verschärft hat. Im Grundsatz muss gelten, dass der mit den Düngemitteln ausgebrachte Stickstoff bei der Pflanze ankommt und nicht ins Grundwasser gelangt. Das BMEL hat ein Dünge-Paket geschnürt, das der Landwirtschaft ein ökonomisch tragfähiges und zugleich ressourcenschonendes Wirtschaften ermöglicht. Mit der neuen Düngeverordnung (nicht Gegenstand des Urteils) soll sichergestellt werden, dass Nährstoffverluste in die Umwelt so weit wie möglich verhindert werden. Die neue Düngeverordnung leistet somit einen wesentlichen Beitrag, die Belastungen im Grundwasser zu senken. Unser Trinkwasser ist im Übrigen gesundheitlich unbedenklich und von sehr guter Qualität."
Das BMEL wird mit der Europäischen Kommission kurzfristig in einen Dialog treten, um zur Frage der hinreichenden Umsetzung des Urteils und der Nitrat-Richtlinie im Gespräch zu bleiben.