Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie: gemeinsame Erklärung von BMU und BMEL

Folgend erhalten Sie eine gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.

Der Bundesrat hat heute die Allgemeine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (PDF, 362KB, Datei ist nicht barrierefrei) verabschiedet (siehe Entwurf).

Die Änderung der AVV war nach der Novelle der Düngeverordnung, die seit dem 1. Mai 2020 in Kraft ist, der letzte nötige Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Die AVV soll Ende September 2020 in Kraft treten. Nun sind die Länder in der Verantwortung, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende 2020 zu überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt.

Gemäß den Vorgaben der geänderten Düngeverordnung von 2020 erhalten die Länder erweiterte fachliche Grundlagen, um die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete zu überarbeiten und neu auszuweisen. Mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden außerdem die Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung dieser Gebiete festgelegt. Es werden qualitative Anforderungen an die Messstellen festgeschrieben, und das Messstellennetz muss durch die Länder angepasst werden. Die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung wird einheitlich festgelegt. So wird die Verursachergerechtigkeit erhöht. Ferner flankiert die Bundesregierung die ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie mit einem bundesweiten Monitoring ab Mitte 2021.

Alle flächendeckenden Maßnahmen aus der novellierten Düngeverordnung gelten ab Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Mai 2020. Die zusätzlichen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten und durch Phosphor eutrophierten Gebiete gelten ab dem 1. Januar 2021.

Erschienen am im Format Meldung

Das könnte Sie auch interessieren

Änderungen im Düngerecht (Thema:Düngung)

Eine verantwortungsbewusste Politik sucht stets einen fairen Ausgleich zwischen Gegenwart und Zukunft. Das gilt in besonderem Maße für die Landwirtschaft, der daran gelegen sein muss, unsere natürlichen Lebensgrundlagen gleichermaßen zu schützen und zu nutzen. In einigen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und hohe Nitratbelastungen jedoch Boden, Wasser und biologische Vielfalt.

Mehr

Düngung (Thema:Düngung)

Pflanzen benötigen Nährstoffe in einem "ausgewogenen" Verhältnis, damit sie optimal wachsen. Eine Düngung nach guter fachlicher Praxis versorgt Pflanzen mit notwendigen Pflanzennährstoffen und erhält und fördert die Bodenfruchtbarkeit. Um das Verursacherprinzip im Düngerecht weiter zu stärken, geht das BMEL verschiedene Änderungen am Düngerecht an. In einem ersten Schritt hat das Bundeskabinett Ende Mai 2023 Anpassungen am Düngegesetz beschlossen. Am 6. Juni 2024 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat jedoch am 5. Juli 2024 den Änderungen des Düngegesetzes nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat Anfang Oktober 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Mehr

Biogas (Thema:Bioenergie)

Biogas ist eine wichtige Säule des zukünftigen Energiesystems, da Biogas speicherbar, flexibel nutzbar und grundlastfähig ist. Biogas produziert Energie auch dann, wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht. Diese Vorzüge gilt es bei der Weiterentwicklung unserer Energieversorgung zu nutzen und eine möglichst effiziente und nachhaltige Biogasproduktion zu gewährleisten.

Mehr