Ministerium fördert Forschungsprojekt zu Nachweisverfahren genomeditierter Pflanzen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sucht nach experimentellen Ansätzen zur Nachweisbarkeit von Genome Editing. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Geschäftsbereich des BMEL versendet heute die Zuwendungsbescheide an die geförderten Projektnehmer.

Dazu folgende Aspekte zu Ihrer Information und Verwendung:

Mit rund 800.000 Euro fördert das BMEL ein Forschungsprojekt zu Nachweisverfahren für genomeditierte Pflanzen. Deren Erbgut wurde mit der Genschere CRISPR/Cas verändert. Das Projekt zur wissenschaftlichen Entscheidungshilfe startet am 1. Januar 2021.

Mit Genome Editing lassen sich Veränderungen im Erbgut einer Pflanze zielgerichtet herbeiführen. Angesichts globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Versorgung der wachsenden Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln oder dem Erhalt der Biodiversität, bergen diese neuen molekularbiologischen Techniken (NMT) wichtiges Innovationspotential. Sie können zu der Entwicklung neuer Sorten z.B. mit erhöhter Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten, Schädlinge, Hitze oder Wassermangel, und so zu einer nachhaltigen und produktiven Landwirtschaft der Zukunft beitragen.

Gleichzeitig bringen genomeditierte Produkte, die nach aktueller Rechtslage unter die Gentechnikregelungen der EU fallen, Herausforderungen für die Kontrollbehörden mit sich. Wenn in Zukunft erste genomeditierte Produkte auf den europäischen Markt gelangen, brauchen die Überwachungsbehörden gerichtsfeste Nachweisverfahren, um die Einhaltung des Gentechnikrechts, z.B. für die Kennzeichnung, zu kontrollieren. Verfügbar sind solche Verfahren aber noch nicht. Eine besondere Herausforderung sind hierbei vor allem genomeditierte Produkte, deren Erbgut nur kleine Veränderungen (sogenannte Punktmutationen) aufweist, die ggf. auch auf natürliche Weise oder bei der konventionellen Züchtung entstehen könnten. Daher stellt sich die drängende Frage, ob und wie Kontrolleure solche Produkte in der Praxis nachweisen und von herkömmlichen Produkten unterscheiden können.

Mit der am 30. April 2020 veröffentlichten Bekanntmachung hat das BMEL im Rahmen einer Machbarkeitsstudie dazu aufgefordert, Lösungsansätze für diese Frage experimentell zu suchen und zu analysieren. Auf Grundlage einer fachlichen Begutachtung fördert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nun zwei Teilprojekte des Leibniz Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in Schleswig-Holstein. Ergebnisse sollen bis Ende 2022 vorliegen.

Ausgangspunkt für das Projekt sind Gerste- und Rapslinien, welche die Forschungseinrichtungen mit Genome Editing erstellt haben, und für die Referenzmaterial vorliegt. Die Forscher werden das Erbgut dieser Linien charakterisieren und untersuchen, ob sich verschiedene Analyseverfahren für den Nachweis der Veränderungen eignen. Auf dieser Basis werden sie den Anforderungen entsprechende Nachweisverfahren entwerfen und auf praktische Einsatzfähigkeit testen.

Hintergrund:

Genomeditierte Organismen gelten laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2018 als GVO und fallen unter die Gentechnikregelungen der EU. Für die amtliche Überwachung importierter Produkte — insbesondere aus Drittstaaten mit abweichender Regulierung — bedarf es für genomeditierte Pflanzen demnach gerichtsfester Nachweisverfahren. Diese müssen genomeditierte von klassischen Züchtungsprodukten unterscheiden und auch geringe Beimengungen ausreichend sicher feststellen können. Die etablierten Verfahren für klassische GVO sind voraussichtlich nur eingeschränkt übertragbar. Dies gilt insbesondere für genomeditierte Pflanzen ohne transgenes Erbgut mit lediglich geringen genetischen Veränderungen (Punktmutationen). Nach derzeitigem Wissensstand hängt eine präzise Identifizierung genomeditierter Pflanzen von der Kenntnis der Veränderung im Erbgut sowie vorhandenem Referenzmaterial ab.

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