Nachweis von SARS-CoV-2 bei zwei Katzen in Hamburg
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert: Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den Nachweis von SARS-CoV-2 bei zwei Katzen in Hamburg bestätigt.
Die Katzen stammen aus dem Haushalt einer Frau, die an oder mit COVID-19 verstorben ist. Derzeit sind die Katzen auf der Isolations-Station im Tierheim untergebracht, es geht ihnen insgesamt gut.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat bereits im Juni 2020 eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren seit Juli 2020 meldepflichtig sind. Ziel ist unter anderem, einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland zu erhalten und so neue epidemiologische Erkenntnisse zu gewinnen. Außerdem wird dazu beigetragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden. Es handelt sich dabei nicht um eine Testpflicht. Tiere sollten nur bei einem begründeten Verdacht getestet werden.
Insgesamt sind 5 Fälle bei Katzen und 2 Fälle bei Hunden gemeldet worden. Bisher liegen keine Hinweise vor, dass sich Menschen bei Hunden oder Katzen mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
Bundesministerin Julia Klöckner hatte das FLI außerdem im vergangenen Jahr beauftragt, Studien zur Empfänglichkeit von Tieren, unter anderem von Haustieren, für SARS-CoV-2 durchzuführen: Es hat sich gezeigt, dass die Empfänglichkeit einzelner Tierarten sehr unterschiedlich ist. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde weniger. Die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.
Das FLI beobachtet fortlaufend die Entwicklung bei Tieren und führt kontinuierlich Studien zu weiteren wissenschaftlichen Fragen zu SARS-CoV-2 bei Tieren durch.
Weitere Informationen zu Infizierbarkeit von Tieren:
Landwirtschaftliche Nutztiere
- Die wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztiere – wie Schweine und Hühner – sind nicht infizierbar.
- Bei einzelnen Tieren – wie Rinder – konnte lediglich eine minimale Virusvermehrung beobachtet werden, die auch nicht an Kontakttiere weitergegeben wurde.
- Von diesen Tieren geht demnach kein Risiko der Übertragung des Virus SARS-CoV-2 auf den Menschen aus.
Haustiere
- Bei Katzen, Hunden und gehaltenen Nerzen wurden SARS-CoV-2-Infektionen im Feld nachgewiesen und auch experimentell untersucht.
- Das FLI und das Robert-Koch-Instituts geben hinsichtlich der sporadisch auftretenden Infektionen bei Katzen oder Hunden klare Handlungsempfehlungen
- Diese stellen sicher, dass solche Infektionen gegebenenfalls entsprechend nachverfolgt und analysiert werden können.
- Im Juni 2020 führte das BMEL eine Meldepflicht für SARS-CoV-2-Infektionen bei gehaltenen Tieren ein, um Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung zu erhalten.