Afrikanische Schweinepest: Frist der Sperrzone III in Brandenburg von zwölf auf drei Monate verkürzt

Keine Sperrzonen mehr in Deutschland aufgrund von ASP bei Hausschweinen

Die EU-Kommission hat der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beantragten Verkürzung der Dauer der Sperrzone III im Landkreis Uckermark in Brandenburg zugestimmt. Damit sind die Sperrmaßnahmen in diesem Teil Brandenburgs ab 8. Oktober 2022 aufgehoben.

Die ursprüngliche Dauer der Sperrzonen wurde somit von zwölf auf drei Monate verringert - dies stellt für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe und die Fleischwirtschaft eine enorme Erleichterung dar. Die Sperrzone III wird bei Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen eingerichtet und setzt sich zusammen aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km).

Die Einrichtung dieser Sperrzone erfolgte Anfang Juli 2022, aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweine-haltenden Betrieb in einem Gebiet, das frei ist von ASP bei Wildschweinen. Das BMEL konnte nach Vorstellung und Verteidigung des umfassenden Antrags Brandenburgs bei der Europäischen Kommission und bei den EU-Mitgliedstaaten erreichen, dass die Abstimmung über die entsprechende Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/605 im schriftlichen Umlaufverfahren zu Gunsten Deutschlands erfolgte. Mit Veröffentlichung der Änderung durch die EU-Kommission heute, sind die Sperrmaßnahmen in diesem Teil Brandenburgs ab 8. Oktober 2022 aufgehoben.

Auch bei diesem Vorgang hat das BMEL in bewährter Weise das betroffene Bundesland unterstützt! Dabei kommt Deutschland insbesondere zu Gute, dass sowohl die EU-Kommission als auch die Mitgliedstaaten großes Vertrauen in die in Deutschland angewandte Bekämpfungsstrategie haben und den Erfolg auch bei der Bekämpfung der ASP in der Wildschweinpopulation anerkennen. Diese begründet sich unter anderem in der Einrichtung sog. „weißer Zonen“ - abgegrenzte Gebiete, in denen die Wildschweinpopulation mit verschärften Maßnahmen drastisch reduziert wird, um einer Weiterverbreitung der Seuche in noch ASP-freie Gebiete wirksam entgegenzuwirken.

Da alle ASP-Sperrzonen, die bisher aufgrund von Ausbrüchen in Hausschweinebeständen in Deutschland eingerichtet wurden, bereits aufgehoben wurden, gibt es ab 8. Oktober 2022 in Deutschland nur noch ASP - Sperrzonen aufgrund von ASP-Fällen beim Wildschwein.

Erschienen am im Format Meldung

Das könnte Sie auch interessieren

Informationen zur Maul- und Klauenseuche (MKS) (Thema:Tierseuchen)

Am 10. Januar 2025 wurde ein Fall von Maul- und Klauenseuche bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Virusinfektion der Klauentiere (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Seit 1988 war die Seuche nicht mehr in Deutschland aufgetreten. Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.

Mehr

Bekämpfung der Geflügelpest in Deutschland (Thema:Tierseuchen)

Seit Ende Oktober 2020 tritt die hochpathogene Aviäre Influenza – die sogenannte Geflügelpest oder umgangssprachlich Vogelgrippe – vornehmlich der Subtyp H5N1 in Deutschland auf.

Mehr

Informationen zur Blauzungenkrankheit (BT) (Thema:Tierseuchen)

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Wiederkäuer wie Rinder, Schafe und Ziegen. Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung und reduziertes Allgemeinbefinden. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken der Gattung „Culicoides“, sogenannte Gnitzen, übertragen. Daher tritt die Seuche saisonal gehäuft in der warmen Jahreszeit auf. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen ungefährlich.

Mehr