Bund ermöglicht Auszahlung der Direktzahlungen noch vor Weihnachten

Aufgrund des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ermöglicht der Bund eine Auszahlung der diesjährigen Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte bereits vor Weihnachten 2022. Üblicherweise werden die Direktzahlungen für das Antragsjahr erst unmittelbar vor Silvester ausgezahlt. Die anfallenden Vorfinanzierungskosten für die zusätzlich entstehenden Zinsen werden vom Bund getragen.

Der Bund reagiert damit auf die teilweise angespannte finanzielle Situation der Landwirtinnen und Landwirte, die sich etwa durch hohe Volatilität auf den Märkten und große Unsicherheiten hinsichtlich der Preise und der Versorgung mit wichtigen Vorleistungen ergibt.

Hintergrund:

Die Direktzahlungen (ca. 4,6 Milliarden Euro in Deutschland) werden in Deutschland üblicherweise zwischen Weihnachten und Silvester des jeweiligen Antragsjahrs ausbezahlt. Da die EU-Kommission diesen Betrag erst Anfang Februar 2023 an Deutschland erstattet, fallen Vorfinanzierungskosten an, die über den Bundeshaushalt getragen werden.

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