Fristverlängerung der Befragung zum Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz

Das Interesse an der Befragung zu unlauteren Handelspraktiken ist groß. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft daran beteiligt.

Sie liefern mit ihren Antworten wichtige Hinweise für die Beurteilung, ob das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz die darin gesetzten Erwartungen erfüllt. Um allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, wird die Frist zur Teilnahme um zwei Wochen verlängert:

Bis zum 17.02.2023 können nun die Fragen zur Anwendung unlauterer Handelspraktiken beantwortet werden. 

Die Befragung ist weiterhin über die Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufrufbar.

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