Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Fristverlängerung der Befragung zum Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz
Das Interesse an der Befragung zu unlauteren Handelspraktiken ist groß. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft daran beteiligt.
Sie liefern mit ihren Antworten wichtige Hinweise für die Beurteilung, ob das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz die darin gesetzten Erwartungen erfüllt. Um allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, wird die Frist zur Teilnahme um zwei Wochen verlängert:
Bis zum 17.02.2023 können nun die Fragen zur Anwendung unlauterer Handelspraktiken beantwortet werden.
Die Befragung ist weiterhin über die Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufrufbar.
Lebensmittel aus Deutschland sind ein Exportschlager: ein Drittel der Gesamtproduktion der deutschen Landwirtschaft wird exportiert, die Ernährungswirtschaft erlöst jeden dritten Euro im Export. Mit seinem Förderprogramm möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kaufkräftige Auslandsmärkte für deutsche Produkte erschließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.
Die Folgen des Kriegs in der Ukraine sind auch im Bereich Ernährung und Landwirtschaft deutlich zu spüren – in der Ukraine selbst, weltweit und in Deutschland. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit zielgerichteten und pragmatischen Maßnahmen und beobachtet weiterhin die Auswirkungen genau.
Um die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), bei ihren Bemühungen zur Erschließung neuer und Pflege bestehender Auslandsmärkte zu unterstützen, hat das BMEL ein Unterstützungsprogramm aufgelegt. Das Programm wird laufend weiterentwickelt und an aktuelle Erfordernisse angepasst.