Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Fristverlängerung der Befragung zum Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz
Das Interesse an der Befragung zu unlauteren Handelspraktiken ist groß. Bereits jetzt haben sich zahlreiche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft daran beteiligt.
Sie liefern mit ihren Antworten wichtige Hinweise für die Beurteilung, ob das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz die darin gesetzten Erwartungen erfüllt. Um allen interessierten Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen, wird die Frist zur Teilnahme um zwei Wochen verlängert:
Bis zum 17.02.2023 können nun die Fragen zur Anwendung unlauterer Handelspraktiken beantwortet werden.
Die Befragung ist weiterhin über die Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufrufbar.
Um die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), bei ihren Bemühungen zur Erschließung neuer und Pflege bestehender Auslandsmärkte zu unterstützen, hat das BMEL ein Unterstützungsprogramm aufgelegt. Das Programm wird laufend weiterentwickelt und an aktuelle Erfordernisse angepasst.
Lebensmittel aus Deutschland sind ein Exportschlager: ein Drittel der Gesamtproduktion der deutschen Landwirtschaft wird exportiert, die Ernährungswirtschaft erlöst jeden dritten Euro im Export. Mit seinem Förderprogramm möchte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kaufkräftige Auslandsmärkte für deutsche Produkte erschließen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken.
Das ovale Zeichen ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt. Es bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.