Solarpaket der Bundesregierung verabschiedet

Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen wird begrenzt und Agri-PV gestärkt

Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen. Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat sich erfolgreich dafür stark gemacht, dass beim weiteren Ausbau der Photovoltaik (PV) die Belange der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen berücksichtigt und Flächenkonkurrenzen minimiert werden.

Besonders relevant: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nun festgeschrieben, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Dies reduziert den Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird dabei gedeckelt auf 80 Gigawatt bis 2030 und auf 177,5 GW bis 2040.

Dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war mit Blick auf die Flächenkonkurrenz in den ländlichen Räumen ebenso wichtig, dass verstärkt Anlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden sollen, also insbesondere auf Parkplätzen oder in Doppelnutzung wie durch Agri-Photovoltaik. Durch diese Mehrfachnutzung können mögliche Flächenkonkurrenzen wie zum Beispiel zwischen der Energieerzeugung auf der einen Seite und der Erzeugung von Lebensmitteln auf der anderen Seite entschärft werden. Im Gegenteil werden positive Synergieeffekte zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung generiert, denn die hochgeständerten PV-Paneele können beispielsweise Obstbau oder Sonderkulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand schützen.

Um vorrangig PV-Anlagen auf versiegelten Flächen und Mehrfachnutzungen anzureizen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV gesondert gefördert werden. Sie erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW). Parkplatz-PV-Anlagen werden im Rahmen dieses Ausschreibungssegments dabei privilegiert bezuschlagt.

Weitere Details, wie die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes beim Ausbau der Photovoltaik berücksichtigt werden, finden Sie im gemeinsamen Hintergrundpapier von BMWK, BMEL und BMUV hier.

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