Düngerecht: Wissenschaftlicher Beirat unterstützt Stoffstrombilanzverordnung
Düngegesetz jetzt im parlamentarischen Verfahren
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) setzt sich entschlossen für ein Düngerecht ein, das eine bessere Umsetzung des Verursacherprinzips sicherstellt sowie eine nachhaltigere und effizientere Nutzung von Düngemitteln regelt. Ein Kernpunkt der neuen Düngeregeln ist die Weiterentwicklung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die StoffBilV zielt darauf ab, die gesamtbetrieblichen Nährstoffflüsse zu erfassen.
Der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen beim BMEL (WBD) hat sich in einem Beschluss deutlich dafür ausgesprochen, die StoffBilV beizubehalten und weiterzuentwickeln. Damit schließt sich der Beirat dem Bundesrat an, der sich kürzlich ebenfalls für eine verbesserte Stoffstrombilanz ausgesprochen hat. Die Ausgestaltung der StoffBilV selbst bedarf weiterer fachlicher Abstimmungen, bei der die Expertise des wissenschaftlichen Beirats eingebracht werden soll. Um diesen zielorientierten fachlichen Prozess jedoch in Gang zu setzen, muss zunächst die Verordnungsermächtigung zur StoffBilV im Düngegesetz geändert werden.
Die Novellierung des Düngegesetzes befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die Beratungen im Bundestag sind entscheidend für die zukunftsorientierte Gestaltung eines nachhaltigeren Düngerechts in Deutschland unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips.
Hintergrund:
Das aktuelle Düngerecht setzt das Verursacherprinzip nicht ausreichend um. Das will das BMEL mit der Novelle der Düngeregeln ändern. Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So war die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen. Der Einsatz von Dünger sollte zudem angemessen und fair bewertet werden.
Das BMEL will deshalb ein System schaffen, das eine bedarfsgerechte, nachhaltige Düngung ermöglicht und gleichzeitig noch besser das Verursacherprinzip berücksichtigt. Wer Wasser gefährdet, soll in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden. In einem ersten Schritt erfolgen dafür Änderungen im Düngegesetz.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundeskabinett den von Bundesminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf für die Anpassungen am Düngegesetz beschlossen. Dieser setzt die EU-Düngeprodukteverordnung, u.a zur Einführung von Konformitätsbewertungsstellen für Düngemittel, um und beinhaltet die Rechtsgrundlagen für Neuregelung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung und für ein noch zu erarbeitendes Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung. Ziel ist ein Inkrafttreten der Änderung des Düngegesetzes Anfang 2024, damit auch die Änderung der StoffBilV zügig ebenfalls in 2024 in Kraft treten kann. Aktuell befindet sich das Düngegesetz im parlamentarischen Verfahren.
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