Auszahlungstermine für EU-Agrarförderung 2023 sind der 22. und 27. Dezember
Die Bundesländer können die Direktzahlungen noch in diesem Jahr an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat als frühestmögliche Auszahlungstermine den 22. und den 27. Dezember festgelegt. Die Länder müssen nun die nötigen Voraussetzungen für die Auszahlungen schaffen. So müssen sie beispielsweise die erforderlichen Kontrollen durchgeführt haben. Mit der Regelung schafft das BMEL die Grundlage, dass die Landwirtinnen und Landwirte noch vor Jahresende ihre Zahlungen erhalten können – je nach Auszahlung der Länder.
Grundsätzlich lässt das EU Recht eine Auszahlung im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember eines Jahres und dem 30. Juni des Folgejahres zu. Das BMEL stellt den Ländern die entsprechenden Mittel zur Verfügung, die Länder zahlen die EU-Agrarförderung an die Landwirtinnen und Landwirte aus. Die EU erstattet Anfang des übernächsten Monats nach der Auszahlung dem Bund die angefallenen Kosten.
Hintergrund:
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung, die in der aktuellen Ausgestaltung die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt. Darüber hinaus honorieren die Direktzahlungen insbesondere über die neuen Öko-Regelungen gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft im Klima-, Umwelt- und Naturschutz, die nicht über den Markt entgolten werden.
2023 startete die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Erstmals werden alle Zahlungen sowie Maßnahmen, sprich die vom Bund ausgestalteten Direktzahlungen, aber auch die Maßnahmen der Länder aus der 2. Säule der GAP in einem gemeinsamen deutschen Strategieplan zusammengefasst. Durch die sehr späte Verabschiedung der EU-Rechtsgrundlagen und den Zeitverlust durch die schleppende Umsetzung durch die damalige Bundesregierung wurden die Länder vor große Herausforderungen bei der Umsetzung gestellt.
Die Direktzahlungen wurden in Deutschland meistens Ende Dezember ausgezahlt, seit 2015 wegen der außergewöhnlichen Situation am Kreditmarkt mit negativen Zinsen bereits Mitte Dezember, da dies keine Belastung für den Bundeshaushalt zur Folge hatte. Im letzten Jahr hatte das BMEL die gestiegenen Vorfinanzierungskosten übernommen und die Auszahlung der Direktzahlungen erneut deutlich vor Weihnachten ermöglicht. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und den hohen Zinslasten bei früherer Zahlung in Höhe von derzeit etwa 460.000 € pro Tag kann dies aus Gründen des Wirtschaftlichkeit 2023 nicht erfolgen.