Özdemir zur heutigen Abstimmung zu Ausnahmen bei der EU-Agrarförderung
Der Vorschlag der Kommission, wonach Landwirtinnen und Landwirte in diesem Jahr von dem verpflichtenden Mindestanteil an Brachflächen zum Schutz der Artenvielfalt und Böden (GLÖZ 8) abweichen können, hat heute keine qualifizierte Mehrheit erhalten. Auch Deutschland hatte sich in der Abstimmung enthalten.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu:
„Das Abstimmungsergebnis ist die Quittung für den aktuellen Zick-zack-Kurs der Kommission. Panik war noch nie ein guter Ratgeber, erst recht nicht dort, wo Betriebe auf längerfristige Planungssicherheit angewiesen sind. Letzte Woche habe ich im Bundestag noch dafür geworben, dass Deutschland den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zur Umsetzung von GLÖZ 8 über Brachen, Strukturelemente, Eiweißpflanzen und Zwischenfruchtanbau unterstützt. Das hätte ein Kompromiss sein können im Sinne der europäischen Solidarität und im Sinne eines vermittelnden Angebots zwischen den Wirtschaftsinteressen der Landwirtschaft und den Notwendigkeiten eines verstärkten Schutzes der Artenvielfalt.
Am Mittwoch hat die Kommission überraschend einen im Vergleich zum ersten Entwurf deutlich schlechteren Vorschlag zur Abstimmung vorgelegt. Schon bei den Plänen zur SUR ist sie über das Ziel hinausgeschossen – mit bekanntem Ergebnis. Bei den aktuellen Vorschlägen zu GLÖZ überdreht sie in die andere Richtung und verpasst einen ausgewogenen Weg der Mitte, der die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft mit einem effizienten Schutz der Artenvielfalt zusammenbringt. Dieses Hin und Her der Kommission geht zulasten der Planungssicherheit – die ist es aber, die die Landwirtinnen und Landwirte dringend benötigen. Wir konnten dem Vorschlag der Kommission daher nicht zustimmen.
Ich habe immer gesagt, wir dürfen die eine Krise nicht auf Kosten der anderen lösen. Mit dem nun vorgelegten Entwurf verrät die Kommission unser gemeinsames Ziel, der massiven Bedrohung unserer Ökosysteme endlich etwas entgegenzusetzen. Wir dürfen nicht vergessen: Funktionsfähige Ökosysteme sind die Grundlage für gute Ernten nicht nur heute, sondern auch in 10, 30 und 50 Jahren.
Noch am 23. Januar hat die Kommission im Agrarrat unterstrichen, dass es keine Änderungen bei GLÖZ 8 geben wird. Am 31. Januar legte sie dann doch einen Vorschlag vor, der am 7. Februar ein weiteres Mal deutlich verändert wurde. Sie selber verweist dabei auf die bereits erfolgte Anbauplanung der Betriebe. Das ist kein gutes Politikhandwerk. Im Gegenteil führt es auf den Betrieben und in den Verwaltungen zu Verunsicherung und zusätzlicher Bürokratie. Ich erwarte von der Kommission, dass sie für den Rest der laufenden Förderperiode jetzt Planungssicherheit schafft und dazu endlich in einen konstruktiven Dialog mit den Mitgliedstaaten eintritt.“
Hintergrund:
Im Rahmen der EU-Agrarförderung müssen Landwirtinnen und Landwirte seit 2023 die sogenannten Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (kurz: GLÖZ) einhalten. Sie sind neben den Grundanforderungen an die Betriebsführung Teil der sogenannten Konditionalität. Der GLÖZ-Standard 8 schreibt vor, dass für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen, wie Landschaftselemente (zum Beispiel Hecken und Bäume) oder Brachen, vorgesehen ist. In Deutschland müssen die Betriebe mindestens vier Prozent dieser Artenvielfaltsflächen vorhalten. Landwirtschaftliche Betriebe mit weniger als zehn Hektar Ackerland oder hohem Grünland- bzw. Dauergrünlandanteil sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Der Vorschlag der Kommission sah – anders als bei der Ausnahmeregelung für 2023 – eine zusätzliche Option für die Erfüllung von GLÖZ 8 vor: Vier Prozent mit Ackerbrachen/Landschaftselementen und/oder Leguminosen und Zwischenfrüchten. Bei Zwischenfrüchten und Leguminosen ist eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht zulässig.