Özdemir: "Stück für Stück weniger unnötige Bürokratie"

Vereinfachte Regelungen zum Erhalt gekoppelter Zahlungen in der EU-Agrarförderung beim Verlust von Ohrmarken

Nächster Baustein zum Abbau unnötiger Bürokratielasten für die Landwirtinnen und Landwirte: Landwirtinnen und Landwirte können künftig auch dann gekoppelte Prämien aus der EU-Agrarförderung für ihre Rinder, Mutterschafe und Mutterziegen erhalten, wenn die Tiere eine oder beide Ohrmarken verloren haben.

Voraussetzung dafür ist, dass die Tiere dennoch eindeutig identifiziert werden können und für Ersatz gesorgt wird. Der Verlust bereits einer der zwei Ohrmarken führte bisher dazu, dass es für diese Tiere kein Geld aus der EU-Agrarförderung gab. Um das zu ändern, hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung unterzeichnet. Ein entsprechender Vorschlag kam auch aus dem Kreise der Bundesländer, nachdem das BMEL Anfang des Jahres um die Benennung möglicher Maßnahmen zum Bürokratieabbau gebeten hatte.

Dazu sagt Bundesminister Özdemir: "Wer den Landwirtinnen und Landwirten die Arbeit erleichtern will, muss sich die Details anschauen. Der Verlust einer Ohrmarke klingt wie eine Lappalie, hat sich jedoch bisher direkt auf dem Konto der Betriebe bemerkbar gemacht. Damit haben wir nun aufgeräumt. Und ich bleibe dabei: Der Abbau unnötiger Bürokratie ist Teamwork – hier sind EU, Bund und Länder gleichermaßen gefragt."

Die Erste Verordnung zur Änderung der GAPInVeKoS-Verordnung wird morgen im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die vollständige Verordnung mit den neuen Regelungen finden Sie hier. Die tierseuchenrechtlichen Vorschriften der Viehverkehrsverordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen bleiben davon unberührt.

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