EU-Kommission greift Erhöhung der "De-minimis"-Beihilfen im Agrarsektor auf

Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche eine öffentliche Konsultation über eine Anhebung der Grenze für „De-minimis“-Beihilfen im Agrarsektor gestartet. Nach den Plänen der EU-Kommission sollen diese geringfügigen Beihilfen von derzeit 20.000 Euro künftig auf 37.000 Euro angehoben werden. Damit reagiert die Kommission auch auf einen Vorstoß des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, beim Agrarrat am 29. April 2024.

Dazu erklärt Bundesminister Cem Özdemir: "Der aktuelle Maximalbetrag für De-minimis-Beihilfen ist nicht mehr zeitgemäß und trägt der wirtschaftlichen Situation der Betriebe keine Rechnung. Es ist gut und richtig, dass die EU-Kommission jetzt unseren Vorschlag zur Anhebung der De-minimis-Beihilfen aufgegriffen hat. Sie können in unvorhergesehenen Ausnahmesituationen – wie Unwettern, Dürren oder extremem Kostensteigerungen in Krisensituationen – flexible, einfache und zielgenaue Hilfe für unsere Landwirtinnen und Landwirte bringen. Die Erhöhung muss jetzt schnell und ohne weitere Verzögerungen kommen. Um Bürokratielasten für die Betriebe weiter abzubauen, unterstützen wir außerdem die Einführung eines EU-weit verpflichtenden De-minimis-Registers: Das verschlankt Nachweispflichten für die Betriebe und führt zu weniger Papierkram bei der Antragstellung."

Hintergrund:

Die Höhe der "De-minimis"-Beihilfen wurde zuletzt 2019 angepasst. Seitdem waren die Landwirtinnen und Landwirte in der EU mit zahlreichen Herausforderungen, wie der COVID-19-Pandemie, den Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine und Kostensteigerungen aufgrund einer hohen Inflation, konfrontiert. Unterstützt durch 14 weitere Mitgliedstaaten hatte Deutschland daher beim Agrarrat am 29. April 2024 eine Initiative eingebracht, die Höhe der "De-minimis"-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor auf 50.000 Euro zu erhöhen. Damit könnten künftig auch Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte im landwirtschaftlichen Bereich umfangreicher gefördert werden. 

Die öffentliche Konsultation der EU-Kommission läuft bis zum 21. Juli 2024. 

Deutschland setzt sich zudem zur weiteren Vereinfachung für ein verpflichtendes EU-weites "De-minimis"-Registers ab dem 1. Januar 2026 im Bereich Agrar ein. Damit können Nachweisverpflichtungen für die Betriebe, die eine „De-minimis“-Beihilfe beantragen, entfallen. Bisher müssen Betriebe bei der Beantragung eine vollständige Übersicht über die in den vergangenen drei Jahren erhaltenen "De-minimis"-Beihilfen vorlegen (sogenannte "De-minimis"-Erklärung). Mit einem EU-weiten Register würde diese Anforderung entfallen. 

Die EU-Kommission hat zudem vorgeschlagen, die Berechnungsmethode des Zeitraums, in dem der Höchstbetrag an „De-minimis“-Beihilfen pro Unternehmen gezahlt werden darf, an die sogenannte DAWI-De-minimis Verordnung (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) anzugleichen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt diesen Vorschlag, um unterschiedlichen Zeiträume bei kumulierten Förderungen und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. 

"De-minimis"-Beihilfen sind wichtig für die Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte bei unvorhergesehenen Ereignissen. Sie bieten eine erhebliche administrative Vereinfachung im Vergleich zu regulären Verfahren, da Notifizierung und Genehmigungsverfahren der staatlichen Beihilfen durch die Europäische Kommission entfallen. Ihre flexible Anwendbarkeit ohne spezifische Fördervoraussetzungen ermöglicht eine gezielte Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse sowie die Förderung innovativer Programme. 

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