Müller zur Änderung im Raumordnungsgesetz: Knappe Flächen gut nutzen

Mehrfachnutzung von Flächen für erneuerbare Energien schont Landwirtschaftsfläche

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie (RED III) beschlossen. Der Entwurf weist sogenannte Beschleunigungsgebiete für Windenergie an Land oder Solarenergie aus: Vorhaben in diesen Gebieten können in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren genehmigt werden, um damit den notwendigen Ausbau von erneuerbaren Energien zu fördern.

Um zugleich die knappe Ressource Fläche gut zu nutzen, hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erfolgreich für die Aufnahme von Mehrfachnutzungen in die Änderung des Raumordnungsgesetzes eingesetzt. Eine sinnvolle Mehrfachnutzung von Flächen, wie beispielsweise die Agri-Photovoltaik, trägt zur Entschärfung der Flächenkonkurrenzen unter anderem mit der landwirtschaftlichen Erzeugung bei.

Dazu erklärt Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Unsere landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland stehen aufgrund der vielen Anforderungen zunehmend unter Druck. Agrarflächen brauchen wir in erster Linie für die Erzeugung von Lebensmitteln. Das sollten wir nicht vergessen! Gleichzeitig hat der Ausbau der erneuerbaren Energien eine hohe Priorität, um unser Klima zu schützen – davon profitiert auch unsere Landwirtschaft. Ich bin froh, dass wir nun einen klugen Ausgleich hinbekommen haben und im Raumordnungsgesetz die Mehrfachnutzung von Flächen für unterschiedliche Nutzungsarten explizit aufgenommen wurde." 

Hintergrund:

Aktuell werden 52 ha/Tag für Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewidmet und geht für die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland bis 2030 auf unter 30 ha/Tag abzusenken. Dazu haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien im Koalitionsvertrag bekannt. Gleichzeitig werden für zahlreiche politische Ziele, wie den verstärkten Wohnungsbau, Umwelt- und Naturschutz, den Ausbau von Infrastruktur und nicht zuletzt den Ausbau erneuerbarer Energien vermehrt Flächen vor allem im ländlichen Raum benötigt. Das BMEL als Ministerium der ländlichen Räume hat daher den möglichen Flächenbedarf und geeignete Minderungsmaßnahmen wissenschaftlich untersuchen lassen.

Die Studie des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (Thünen Working Paper 224 vom 17. Oktober 2023) kommt zum Ergebnis, dass sich unterschiedliche Nutzungen auf denselben Flächen kombinieren lassen und damit weniger Fläche als bei Umsetzung auf separaten Flächen verbraucht wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten Mehrfachnutzungen durch rechtliche Steuerungsinstrumente erleichtert werden. Mit der vom BMEL eingebrachten Erweiterung des § 7 Raumordnungsgesetz werden Mehrfachnutzungen erstmals explizit im Gesetz verankert. Planungsträger können danach miteinander kombinierbare Mehrfachnutzungen in Raumordnungsplänen rechtssicher ausweisen und damit einen wirksamen Beitrag gegen den fortschreitenden Flächenverbrauch leisten.

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