BMEL verlängert Betriebshilfen für Fischerinnen und Fischer bis Jahresende

Insgesamt bis zu acht Millionen Euro zur Abmilderung der Folgen des Ukrainekriegs

Die Beihilfen für Fischerinnen und Fischer für gestiegene Betriebskosten infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine werden verlängert und finanziell aufgestockt: Nachdem das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits im März eine drei Millionen Euro starke Kleinbeihilfe aufgelegt hatte, die bis zum 31. Mai 2024 beantragt werden konnte, erhalten Fischereibetriebe nun bis zum 31. Oktober 2024 Gelegenheit, eine weitere Beihilfe zu beantragen. Dafür werden bis zu weitere fünf Millionen Euro aus den Mitteln, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes zustehen, bereitgestellt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hatte zuvor bereits eine entsprechende Haushaltssperre teilweise aufgehoben.

Dazu erklärt die parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller: "Die Beihilfen geben den Betrieben Liquidität und schaffen damit Raum und die Möglichkeit, sich mit der notwendigen Transformation des Fischereisektors hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Fischerei auseinanderzusetzen. Das schafft Perspektiven, denn immer mehr Haupt- und Nebenerwerbsfischerinnen und -fischer entscheiden sich dafür, die Fischerei aufzugeben. Mit der Verlängerung und Aufstockung der Beihilfe investieren wir in die Zukunftsfähigkeit des deutschen Fischereisektors an Nord- und Ostsee." 

Die "Richtlinie zur erneuten Gewährung von Kleinbeihilfen für Fischereiunternehmen wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine im Jahr 2024" wurde jetzt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Fischereiunternehmen haben nun bis zum 31. Oktober 2024 Gelegenheit, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Die Kleinbeihilfen müssen nach EU-Recht bis zum Ende dieses Jahres ausgezahlt werden. Möglich wird die Verlängerung der Hilfen, da die Europäische Kommission den "Befristeten Krisenrahmen" aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zum 31. Dezember 2024 verlängert hat. 

Der maximale Beihilfebetrag für Unternehmen der Fischerei im Geltungszeitraum des Befristeten Krisenrahmens, d. h. vom 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2024, beträgt 335.000 Euro. Jährlich kann ein Unternehmen maximal 75.000 Euro pro Fischereifahrzeug erhalten. Die Maßnahme wird wie bisher weiterhin durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umgesetzt. Bereits 2022 und 2023 hatte die Bundesregierung auf Grundlage des „Befristeten Krisenrahmens“ Hilfen für die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu zehn Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 

Hintergrund:

Die Gelder für die "Betriebsbeihilfen Fischerei" stammen nicht aus dem eigentlichen Haushalt des BMEL, sondern umfassen Mittel, die dem BMEL 2024 auf Grundlage des § 58 Absatz 2 Windenergie-auf-See-Gesetzes zugehen werden. Diese Mittel aus der Versteigerung von Offshore-Windenergie-Flächen sollen verwendet werden, um die Fischerei an Ost- und Nordsee umweltschonend und zukunftssicher auszurichten. Mit der "Zukunftskommission Fischerei" steht dem BMEL ein beratendes Gremium zur Seite, welches u. a. auch hierzu Empfehlungen zu konkreten Maßnahmen abgibt.

Erschienen am im Format Meldung

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