Wegen stockender Umsetzung in Brüssel: BMEL informiert Länder und Verbände über rechtssichere Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte
BMEL setzt sich auf EU-Ebene für Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR ein
Zur frühzeitigen Information über die Anwendung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Ländern und Forstverbänden jetzt eine Hilfestellung an die Hand gegeben: Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Ländern wurde eine Handreiche erarbeitet, um eine rechtsichere und praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft zu ermöglichen.
Dabei wurden auch Waldbesitzerverbände konsultiert. Die Handreiche gibt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen der EUDR, die für die heimische Erzeugung und Vermarktung von Holz von Bedeutung sind. Anhand von praxisnahen Beispielen werden konkrete Lösungswege für deren Umsetzung aufgezeigt. Damit soll der zurzeit beste Wissensstand dargestellt werden, wie eine praktikable Anwendung der EUDR in der Forstwirtschaft möglich sein kann. Das BMEL prüft fortlaufend, wo es in der Handreiche Aktualisierungsbedarf aufgrund neuer Entwicklungen gibt.
Parallel setzt sich das BMEL in Brüssel weiterhin für eine Verschiebung des Anwendungsstarts der EUDR ein, um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen. Bereits im April haben auf Initiative von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zusammen mit Bundesumweltministerin Steffi Lemke mehrere EU-Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission appelliert, die notwendigen Grundlagen für eine effiziente Anwendung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte zu schaffen. Das BMEL verfolgt den Stand der noch ausstehenden Arbeiten zur Umsetzung der EUDR in Brüssel mit großer Besorgnis – dazu gehört insbesondere das noch ausstehende Benchmarking, also die Risikoeinstufung der Länder. Bundesminister Özdemir hat daher beim Agrarrat im Juli die Europäische Kommission aufgefordert, den Anwendungsstart der EUDR zu verschieben – eine Entscheidung der Kommission steht noch aus. Das BMEL setzt sich angesichts der weiter verstrichenen Zeit auf EU-Ebene daher mit Nachdruck für eine Verlängerung der Übergangsphase ein. Die aufgetretenen Verzögerungen haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das eine angemessene Vorbereitung der Wirtschaft auf die planmäßige Anwendung der EUDR angesichts der knappen zeitlichen Vorgaben deutlich erschwert. Das BMEL nimmt die Sorgen der Länder und Waldbesitzenden sehr ernst. Auch deshalb hat das BMEL nun mit der Handreiche die Initiative ergriffen, um der Forstwirtschaft erste Informationen bereitzustellen.