Biomasse-Paket: BMEL sichert Förderung für bestehende Biogasanlagen

Özdemir: "Biogas bleibt eine wichtige Säule der Energiewende"

Das Bundeskabinett hat heute eine verbesserte Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen beschlossen. Für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war in den Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum "Biomasse-Paket" wichtig, dass die Ausschreibungsvolumina für Biomasse in den Jahren 2025 und 2026 erhöht und gleichzeitig die Dauer der Anschlussförderung für Bestandsanlagen ebenfalls verlängert werden. Damit bestehen weiter Anreize für Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen, um in eine flexible Strombereitstellung und in bessere Wärmenetze zu investieren.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Wir geben den Betrieben mit zukunftsbereiten Biogasanlagen eine echte Perspektive: Für die meisten Betreiberinnen und Betreiber lohnt es sich so weiterhin, Strom aus Biomasse flexibel bereitzustellen oder Wärme zu liefern. Das bedeutet mehr Wertschöpfung vor Ort. Die Gemeinden haben damit auch mehr Sicherheit für die Wärmeplanung und die Energieversorgung. Gerade für viele Haushalte auf dem Land ist das eine wichtige Botschaft: Sie können auf ihre lokalen Versorger zählen! Biogas bleibt eine starke Stütze unserer Energiewende."

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat heute eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 beschlossen. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, die Förderung der systemdienlichen flexiblen Verstromung von Energie aus Biomasse zu optimieren und die Planungssicherheit für bestehende Biogasanlagen zu erhöhen, insbesondere für solche mit bestehendem Wärmenetzanschluss. Diese Anlagen sind ein wichtiges Standbein für die Strom- und Wärmeversorgung, vor allem in ländlichen Regionen.

Die Anschlussförderung für Bestandsanlagen wird von zehn auf zwölf Jahre verlängert, um die Anpassung an das neue System zu erleichtern und notwendige Investitionen hierfür anzureizen. Diese Maßnahmen stärken die Rolle des bedarfsgerechten Einsatzes von Biomasse als eine wichtige Stütze der Energiewende, vor allem in ländlichen Regionen.

Die Ausschreibungsvolumina für Biomasse werden von 2 GW auf 2,30 GW angehoben, mit einem besonderen Fokus auf die Jahre 2025 – 1.000 Megawatt – und 2026 – 800 Megawatt. Die Verrechnung aus nicht benötigten Ausschreibungsmengen für Biomethan ist dabei mit eingerechnet. Darüber hinaus soll die Förderung für bestehende Anlagen flexibler gestaltet werden, um ihre Integration in das Gesamtsystem zu verbessern.

Zukünftig wird Biomasse verstärkt flexibel eingesetzt, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Zu den Änderungen gehört die Begrenzung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden sowie eine Aussetzung der Förderung bei schwach positiven Strompreisen (≤ 2 ct/kWh). Der Flexibilitätszuschlag wird erhöht, um Anreize für einen bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen. Zudem ist eine weitere Absenkung des Maisdeckels ab 2025 von 35 auf 30 Masseprozent sowie ab 2026 von 30 auf 25 Masseprozent vorgesehen.

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