Weniger ungewollte Beifänge: BMEL fördert selektivere Netze für die Ostseefischerei

In der Plattfischfischerei der Ostsee sollen künftig Schleppnetze eingesetzt werden, die den Beifang von Dorschen erheblich reduzieren. Die Europäische Kommission hat dazu nun zwei korrespondierende Verordnungen veröffentlicht, mit denen der Einsatz der neuen Schleppnetze in bestimmten Fanggebieten ab 9. April 2025 verbindlich wird. Um die deutschen Fischerinnen und Fischer bei der Umstellung auf selektivere Fangnetze zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gemeinsam mit den Küstenländern in der Übergangszeit die Anschaffung dieser Netze.

Dazu sagt Claudia Müller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: "Um den Fischerinnen und Fischern an der Ostsee eine Zukunft zu geben, müssen wir unsere Anstrengungen für eine nachhaltige Fischerei intensivieren. Selektivere Netze, die gezielter Plattfische fangen und Beifang vermeiden, sind ein zentraler Baustein, damit sich der Dorschbestand weiter erholen kann. Bei der Umstellung lassen wir die Fischerinnen und Fischer nicht allein: Wer neue, selektivere Netze anschafft, wird dabei finanziell unterstützt."  

Erstattet werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben zur Beschaffung dieser selektiveren Schleppnetze. Das EU-Recht ermöglicht eine Förderung jedoch nur solange, bis die Neuregelugen zum verpflichtenden Einsatz auf europäischer Ebene in Kraft treten. Fischereibetriebe, die an einer Förderung interessiert sind, sollten daher vor dem 9. April 2025 einen Förderantrag stellen. Bereits vor Inkrafttreten der Neuregelungen sind selektivere Schleppnetze auf freiwilliger Basis einsetzbar.  

Hintergrund

Die Dorschbestände in der Ostsee befinden sich weiterhin in einem kritischen Zustand. Die Auswirkungen der Klimakrise und ungewollte Beifänge von Dorschen in der gezielten Plattfischerei wirken sich negativ auf die Bestandserholung aus. Mit neuen, selektiveren Schleppnetzen soll die Plattfischerei in der Ostsee, insbesondere auf Scholle, nachhaltiger gestaltet und ungewollte Dorschbeifänge weiter reduziert werden. Daher haben die EU-Ostsee-Anrainer im Rahmen der regionalen Fischereigruppe "Baltfish" der Europäischen Kommission den verpflichtenden Einsatz selektiverer Schleppnetze in den Fischereimanagement-Untergebieten 22 bis 26 des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) empfohlen. Diese Empfehlung wurde von der EU-Kommission nun entsprechend in EU-Recht umgesetzt.

Die Förderung der Umstellung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), kofinanziert durch Mittel des BMEL.  

Das EU-Recht sieht auch vor, dass zukünftig weitere selektive Fanggeräte für die Plattfischfischerei zugelassen werden können. Damit wird es Fischereibetrieben ermöglicht, eigenständig selektive Fanggeräte zu konzipieren und zusammen mit der Wissenschaft zu testen bzw. weiterzuentwickeln. Fischereibetriebe mit entsprechenden Ideen oder Konzepten können sich dazu direkt an das Thünen Institut für Ostseefischerei wenden. Die beiden EU-Verordnungen finden Sie hier und hier. Für weitere Fragen zur Förderung können die zuständigen Stellen der Küstenländer kontaktiert werden.  

In der nachfolgenden Tabelle ist die Zulässigkeit der Plattfischfanggeräte nach ICES-Teilgebieten dargestellt. ROOFLESS ist ein Netztunnel vor dem Steert und kann in Kombination mit jedem Steerttyp verwendet werden (rot: Gerät im Teilgebiet nicht zulässig; grün: zulässig).

 

FanggeräteTeilgebiet 22Teilgebiet 24Teilgebiet 25-26

Bacoma-Steert

 

nicht zulässignicht zulässignicht zulässig

T90-Steert

 

nicht zulässignicht zulässignicht zulässig
SMC (Quadratmaschen-Steert)nicht zulässignicht zulässignicht zulässig

Modifizierter T90-Steert

 

nicht zulässigzulässigzulässig

ROOFLESS+

Bacoma-Steert

zulässigzulässigzulässig

ROOFLESS+

T90-Steert

zulässigzulässigzulässig

ROOFLESS+

Modifizierter T90-Steert

zulässigzulässigzulässig

ROOFLESS+

SMC

zulässigzulässigzulässig

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