BMEL erlässt tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz

Wichtiger Schritt für die Tierseuchenbekämpfung

Der Kampf gegen Tierseuchen ist für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zentral: Mit dem heute verkündeten "Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union" können Behörden Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht ahnden.

Das Gesetz schafft keine neuen Regelungen, sondern knüpft an bestehende EU-Regelungen an: etwa an die Pflicht, dass für Rinder eine amtliche Veterinärbescheinigung benötigt wird für den Transport in einen anderen EU-Staat. Durch die Bescheinigung bestätigt der Amtsveterinär, dass die Rinder den Tiergesundheitsanforderungen entsprechen; diese Vorschrift ist wichtig, um Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern. Mit dem nun erlassenen Gesetz begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer dagegen verstößt. Dann droht ein Bußgeld. Ein weiteres Beispiel: Hunde, die älter sind als 16 Wochen*, müssen gegen Tollwut geimpft sein und einen gültigen Heimtierausweis haben, wenn sie in ein anderes EU-Land mitgenommen werden. Wer dagegen verstößt, kann ebenfalls mit einem Bußgeld belangt werden. Das EU-Recht legt darüber hinaus unter anderem Vorschriften fest über die Kennzeichnung bestimmter Tiere wie beispielsweise Rinder, Schafe oder Pferde.  

Alle im Gesetz festgelegten Ordnungswidrigkeiten ermöglichen den Vollzugsbehörden eine konkrete Sanktionierung, wenn Unternehmer oder Heimtierhalter die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts missachten. Das Gesetz soll so Ausbruch und Verbreitung von Tierseuchen verhindern. Bislang waren die tiergesundheitlichen Ordnungswidrigkeiten im nationalen Recht verankert. Durch die Überlagerung der nationalen Regelungen durch EU-Recht sind diese Ordnungswidrigkeiten jedoch nicht mehr anwendbar. Daher wurden Regelungen für Ordnungswidrigkeiten für das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht erforderlich. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

*Diese Angabe wurde nachträglich korrigiert, zunächst war versehentlich von "Monaten" die Rede.

Erschienen am im Format Meldung

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