Bundesminister Özdemir zur Bio-Weidehaltung
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat sich heute im baden-württembergischen Biberach mit Landwirtinnen und Landwirten aus dem Landkreis zu einem Gespräch getroffen. Thema waren aktuelle Fragen der Landwirtschaftspolitik vor dem Hintergrund der vor einem Jahr laufenden Bauernproteste.
Neben Fragen zum Pflanzenschutz, zu der Stärkung der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette oder zum Bürokratieabbau ging es auch um das Thema der verpflichtenden Weidehaltung in der ökologischen Landwirtschaft.
Zur Bio-Weidehaltung können Sie Bundesminister Özdemir wie folgt zitieren: „Die Kuh auf der Weide gehört zur Öko-Landwirtschaft dazu wie die Milch zum Müsli. Jede Bio-Landwirtin und jeder Bio-Landwirt will den Tieren die beste Umgebung bieten, das versteht sich doch von selbst. Einzelne Betriebe, etwa solche, die mitten im Dorf liegen, können die EU-Vorgaben zum Weidegang aber nicht in Gänze und sofort umsetzen. Ich bin daher mit dem EU-Agrarkommissar Hansen im Austausch. Wir brauchen praktikable Lösungen für diese Härtefälle. Ziel muss sein, diesen Betrieben mehr Zeit zu verschaffen, so dass sie Konzepte entwickeln und umsetzen können, mit denen sie ihre Betriebe weiter ökologisch bewirtschaften können. Dafür setze ich mich ein. Der Ökolandbau hat nicht nur in Baden-Württemberg eine besondere Bedeutung, die wir erhalten wollen, sondern ist für viele Höfe in Deutschland und Europa ein nachhaltiges Zukunftsmodell.“
Hintergrund:
2021 leitete die EU-Kommission gegen Deutschland ein sogenanntes Pilotverfahren zum verpflichtenden Weidegang für alle Pflanzenfresser auf Bio-Betrieben ein. Ein Pilotverfahren ist ein informelles Prüfverfahren der EU-Kommission gegenüber einem Mitgliedstaat, wenn Zweifel bestehen, ob nationales Recht oder dessen Anwendung mit EU-Recht übereinstimmt. Ziel ist, offene Fragen frühzeitig zu klären, um ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren möglichst zu verhindern.
Anlass für das Pilotverfahren war ein Merkblatt des Landes Baden-Württemberg zur Weidehaltung, das zusätzliche Kriterien zum verpflichtenden Weidegang enthielt, wie zum Beispiel Weidegang sechs Stunden pro Tag und an 120 Tagen im Jahr. Dies schränke die Vorgabe der EU-Öko-Verordnung „ständiger Zugang zu Weideland“ zu sehr ein, so die EU-Kommission.
Inzwischen hat die EU-Kommission das von Deutschland vorgelegte sogenannte „Weidepapier“ der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) zur Umsetzung der Weidepflicht akzeptiert und das Verfahren ohne weitere Anmerkungen geschlossen. Rechtlich bleibt damit klar: Die Weidepflicht für Bio-Pflanzenfresser ergibt sich unmittelbar aus der EU-Öko-Verordnung 2018/848 – die Vorgaben gelten unverändert.
Gleichzeitig bleibt der Weidegang für manche Bio-Betriebe mit wenig Weideflächen oder für Höfe in Ortslage eine echte Herausforderung. Bundesminister Özdemir setzt sich mit den für die Umsetzung zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für praxistaugliche Lösungen ein – insbesondere für bestehende Betriebe mit schwierigen Standortbedingungen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bleibt dazu im engen Austausch mit der EU-Kommission, um die Betriebe weiter zu unterstützen und die praktische Umsetzung auch langfristig gut abzusichern.
Das "Weidepapier" der LÖK finden Sie online.