Weiterhin drei Impfstoffe gegen Blauzungenkrankheit gestattet

BMEL erlässt Eilverordnung zum Schutz von Rindern, Schafen oder Ziegen

Per Eilverordnung gestattet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die weitere Anwendung von drei Impfstoffen gegen Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (Bluetongue virus, BTV-3). Damit reagiert das BMEL auf das zu erwartende saisonbedingte Wiederaufflammen des BTV-3-Infektionsgeschehens, das mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr und der damit verbundenen steigenden Aktivität der Gnitzen verbunden ist, einer Mückenart, die das BTV-3 überträgt. Die Anwendung ist auf zunächst sechs Monate befristet. Die Änderung der BTV-3-Impfgestattungsverordnung war dringend erforderlich, da zwar zwei BTV-3-Impfstoffe durch die EU-Kommission zugelassen sind, diese aber nicht rechtzeitig im Markt verfügbar zu sein könnten.

Dazu erklärt Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: "Eine Infektion mit der Blauzungenkrankheit verursacht großes Leid bei den Tieren und bei ihren Tierhaltern, im schlimmsten Fall können die infizierten Rinder, Schafe oder Ziegen daran sterben. Dank unserer Verlängerung der Ausnahmeregelung für drei maßgeschneiderte Impfstoffe gibt es aber die Möglichkeit, Tiere davor zu schützen. Die Zeit drängt jedoch: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Rinder, Schafe oder Ziegen impfen zu lassen – noch hat die Gnitzensaison nicht begonnen."

Die Eilverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit bereits morgen in Kraft. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Impfstoffe ermöglicht das BMEL, dass erforderliche Grundimmunisierungen und Wiederholungsimpfungen empfänglicher Tiere noch vor Beginn der Gnitzensaison 2025 rechtskonform durchgeführt werden können. Alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalterinnen und -halter sind dazu aufgerufen, ihre Tiere gegen das Blauzungen-Virus (BTV-3) zu impfen. Eine Impfung stellt den besten Schutz der Tiere vor einer Erkrankung dar und hilft damit auch, wirtschaftliche Folgen für die Betriebe effektiv zu verringern. Bislang sind die Impfraten bei empfänglichen Tieren in Deutschland jedoch teilweise noch sehr niedrig. 

Die Verordnung finden Sie hier. 

Hintergrund:

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat darüber hinaus oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Die beiden seit dem 20. Februar 2025 durch die EU-Kommission zugelassenen BTV-3-Impfstoffe werden in Deutschland nicht zeitnah in zulassungskonformer Aufmachung und bedarfsdeckend zur Verfügung stehen. Daher hat das BMEL per Eilverordnung die weitere Anwendung von drei benannten BTV-3-Impfstoffen gestattet. Die Verlängerung der bisherigen Ausnahmeregelung ist auf 6 Monate befristet.

Erschienen am im Format Meldung

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