Bundesminister Özdemir zur Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln gegen die Glasflügelzikade

Um Ertragsverluste durch die sich stark ausbreitende Glasflügelzikade zu verhindern, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Pflanzenschutzmittel im Rahmen einer zeitlich befristeten Notfallzulassung freigegeben. Die Zulassungen betreffen den Zuckerrübenanbau und sollen helfen, gezielt die Übertragung zweier schwer bekämpfbarer bakterieller Erreger einzudämmen.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, erklärt dazu:

"Die Glasflügelzikade ist eine ernste Bedrohung für unsere Landwirtschaft und für gute Ernten. Aufgrund der Klimakrise nimmt die Bedrohung durch die Glasflügelzikade immer weiter zu und das spüren die Bäuerinnen und Bauern. Wir wollen jede Möglichkeit nutzen, wie wir der Landwirtschaft im Kampf gegen die Zikade helfen können. Ich danke dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das schnell und verantwortungsvoll gehandelt hat. Auf der Agrarministerkonferenz letzte Woche habe ich mich mit den Ländern intensiv zum Thema ausgetauscht. Uns alle eint die Sorge um die Schäden durch die Zikade und wir haben uns zum Ziel gesetzt, sie gemeinsam mit der Praxis nachhaltig einzudämmen und zwar mit dem ganzen Instrumentenkoffer des Pflanzenschutzes." 

Hintergrund

Die Schilf-Glasflügelzikade ist ein kleines Insekt, das sich in den letzten Jahren durch die milderen Temperaturen in Deutschland stark verbreitet hat. Sie überträgt zwei bakterielle Erreger, die in Kombination das sogenannte "Syndrome Basses Richesses" (SBR) und Stolbur auslösen. Beides führt zu massiven Ertragseinbußen, besonders im Zuckerrübenanbau. Eine direkte Bekämpfung der Bakterien ist nicht möglich – deshalb ist die Eindämmung des Überträgers entscheidend. Anträge für Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Zikade im Kartoffelanbau wurden ebenfalls eingereicht und werden vom BVL unter Hochdruck geprüft. 

Das BVL hat im Rahmen der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (Art. 53) Pflanzenschutzmittel mit unterschiedlichen Wirkstoffen für eine begrenzte Fläche und einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen. Die Anwendung ist nur nach amtlichen Warndienstaufrufen und unter strengen Auflagen möglich. Die Entscheidung basiert auf einem intensiven Monitoring und wurde in enger Abstimmung mit den Ländern getroffen. 

Das BMEL unterstützt die Bekämpfung im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes: Neben dem Monitoring fördert es Forschungsvorhaben, stimmt sich mit der EU-Kommission zu Regelungen ab und prüft Anpassungen der Agrarumweltvorgaben, etwa zur gezielten Nutzung von Schwarzbrachen. 

Weitere Informationen zu den Notfallzulassungen finden Sie auf der Website des BVL

Erschienen am im Format Meldung

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