BMEL sichert EU-Hilfen für von Maul- und Klauenseuche betroffene Betriebe

Europäische Kommission sagt außerordentliche Marktstützungsmaßnahme zu

Auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Europäische Kommission finanzielle Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe zugesagt. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer sogenannte außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme, welche die Folgen der Seuchenbekämpfung ausgleichen soll. Infrage kommt die Hilfe für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg. Die EU-Kommission bereitet nun eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekanntgegeben wird.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Unser entschlossener Einsatz in Brüssel zahlt sich jetzt aus: Mit der Zusage der EU-Kommission können die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe in Brandenburg aufatmen. Für sie sind die finanziellen Hilfen wichtig, um weitermachen zu können. Mein Ziel war es immer, dass kein Betrieb wegen der Maul- und Klauenseuche aufgeben muss. 

Deutschland ist wieder vollständig frei von der Maul- und Klauenseuche – offiziell bestätigt durch die Weltorganisation für Tiergesundheit. Dieser Erfolg ist das Ergebnis eines beherzten Vorgehens und einer guten Zusammenarbeit aller Beteiligten. Mein Dank gilt allen, die unermüdlich daran gearbeitet haben, die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die aktuellen Fälle der Maul- und Klauenseuche in der EU mahnen uns aber, dass Seuchenabwehr ständige Wachsamkeit und kontinuierliche Vorsorge verlangt." 

Das BMEL hatte Ende Februar einen entsprechenden Antrag auf Basis des Artikels 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) gestellt. Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg hat den entstandenen Schaden auf knapp acht Millionen Euro geschätzt.

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