Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 215/2019

Lebensmittelüberwachung optimieren


Bundesernährungsministerin Julia Klöckner erörterte Strukturen und Abläufe mit den zuständigen Ländern

Nach dem Gespräch mit den für die Lebensmittelkontrollen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder heute in Berlin, erklärt die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner:

"Unsere Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel. Es geht hier um die Gesundheit der Menschen. Deshalb geht der erste Appell an die Lebensmittelunternehmer. Es ist ihre Pflicht dafür zu sorgen, dass die Lebensmittel sicher sind. Das muss regelmäßig und effektiv vor Ort kontrolliert werden. In unserem föderalen System liegt diese Kompetenz und Zuständigkeit bei den Bundesländern. Hier gibt es offenbar Optimierungsbedarf. Als Bundesministerin will ich wissen, wo dieser genau vor Ort liegt."

Deshalb habe sie die Kolleginnen und Kollegen aus den Länder eingeladen, betont die Ministerin. Es gehe darum, gemeinsam zu schauen, wie die Lebensmittelkontrollen besser werden können.

Dazu fordert die Ministerin, dass alle beteiligten Behörden mit ausreichend Personal ausgestattet werden: "Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht gespart werden."

Die Länder müssten das notwendige Spezialwissen für die Lebensmittelüberwachung bereitstellen. Dazu gehöre die Arbeit von interdisziplinären Kontrolleinheiten, also Task Forces. Das seien zusammengesetzte Teams von Experten aus unterschiedlichen Bereichen, gegebenenfalls auch aus anderen Länder-Behörden, erklärte die Ministerin. Diese Unterstützung durch eine weitere Behörde beuge auch Interessenkonflikten vor.

"An dieser Stelle sage ich deutlich: Als Bund arbeiten auch wir natürlich kontinuierlich daran, das System der Lebensmittelüberwachung zu optimieren, an aktuelle Anforderungen anzupassen. Mir ist wichtig, dass wir die Kommunikation zwischen Bund und Ländern weiter verbessern. Wir brauchen da vor allem eine bessere Infrastruktur, um Daten und Informationen zwischen den Behörden auszutauschen", so Klöckner.

Dazu habe das Ministerium eine Studie in Auftrag gegeben, wie eine solche zentrale IT-Infrastruktur konkret aussehen könnte. Die Ministerin kündigte an: "Wir werden noch Mitte November ein Konzept für den Einsatz neuer Analysestrukturen vorstellen, in der sozusagen die ‚Fingerabdrücke‘ der Erreger, die im Lebensmittel gefunden wurden, mit Proben von erkrankten Menschen verglichen werden können. So können Kontaminations- und Infektionswege zukünftig routinemäßig nachvollzogen werden. Dadurch wird sich die Aufklärungsrate von Krankheitsausbrüchen, die auf Lebensmittel zurückgehen, deutlich erhöhen."

Der Bund werde außerdem helfen, dass Produktrückrufe durch einheitliche Meldeformate der Unternehmen an die Behörden schneller erfolgen können. "Dazu habe ich bereits eine gesetzliche Änderung (Änderung am Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) auf den Weg gebracht", so die Ministerin und weiter: "Damit schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die zuständige Behörde dem Lebensmittelunternehmer Vorgaben machen kann, wie die Meldung aussehen muss. Ich erwarte, dass alle Länder dies dann zügig umsetzen."

Zusammengefasst heißt das:

Erstens: Die Länder müssen die Lebensmittelüberwachung so organisieren, dass es keine Interessenskonflikte mit Blick auf die Betriebe vor Ort gibt. Die Kontrollen und die Kontrolleure müssen unabhängig sein.

Zweitens: Alle beteiligten Behörden müssen mit ausreichend qualifiziertem Personal versorgt sein. Wenn es um die Gesundheit der Menschen geht, darf nicht gespart werden. Denn ohne Personal, keine Kontrollen.

Drittens: Die Kommunikation muss verbessert werden. Es bedarf vor allem einer besseren Infrastruktur, um Daten und Informationen zwischen den Behörden auszutauschen. Dazu hat die Bundesministerin eine Studie in Auftrag gegeben, wie eine solche zentrale IT-Infrastruktur konkret aussehen könnte.

Viertens: Das Bundesministerium wird eine Analysestruktur vorstellen, bei der "Fingerabdrücke" der Erreger, die im Lebensmittel gefunden wurden, mit Proben von erkrankten Menschen verglichen werden können. So können Kontaminations- und Infektionswege zukünftig routinemäßig nachvollzogen werden. Dadurch wird sich die Aufklärungsrate von Krankheitsausbrüchen, die auf Lebensmittel zurückgehen, deutlich erhöhen.

Fünftens: Produktrückrufe müssen schneller erfolgen, dafür bedarf es einheitlicher Formate. Die Behörden vor Ort müssen schneller nachvollziehen können, welche Produkte betroffen sind. Dabei hilft es der Behörde, wenn sie den Lebensmittelunternehmern Vorgaben zur Frist und Form der Rückverfolgbarkeit machen kann. Dazu hat die Bundesministerin bereits eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht. Damit schafft der Bund die Voraussetzungen dafür, dass die zuständige Behörde dem Lebensmittelunternehmer Vorgaben machen kann, wie die Meldung aussehen muss. Dass die Unterlagen nicht einfach in einem Schuhkarton übermittelt werden, sondern einheitlich strukturiert und sofort erfassbar.

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