Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 37/2020

Bundeskompensationsverordnung

Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben – landwirtschaftliche Belange werden berücksichtigt

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Bundeskompensationsverordnung beschlossen. Die Verordnung soll Infrastrukturvorhaben beschleunigen. Dabei hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert darauf gelegt, dass land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Belange berücksichtigt werden.

Konkret wurde eine Verständigung zu folgenden Punkten erzielt:

  1. Vor einer Herausnahme land- oder forstwirtschaftlicher Flächen aus der Nutzung sollen zunächst Entsiegelungen und so genannte produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (z.B. Blühstreifen, artenreiches Grünland, Gewässerrandstreifen) im Rahmen der naturschutzfachlichen Kompensation berücksichtigt werden.
  2. Die Land- und Forstwirtschaftsbehörden sind stets zu beteiligen, wenn agrarstrukturelle Belange betroffen sein könnten. Die Bewertung agrarstruktureller Belange muss diesen Behörden vorbehalten bleiben und darf nicht ausschließlich in das Ermessen der Zulassungsbehörde fallen.
  3. Zulässigkeit bestimmter Formen der passiven Fischerei in Offshore-Windenergie-Gebieten: Passive Fischerei mit Reusen und Körben wird in dem Teil der Sicherheitszone, die sich 500 Meter um den eigentlichen Windpark erstreckt, von einem fischereilichen Nutzungsverbot ausgenommen.

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