Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 56/2020

Existenzen von Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmen in der Land- und Forstwirtschaft sichern

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner appelliert an Länderkollegen, bei Zugriff auf die Hilfen keine Differenzierung nach Rechtsform oder Wirtschaftssektor vorzunehmen

In einem Schreiben hat die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, an ihre Amtskolleginnen und Amtskollegen aus den Bundesländern appelliert, beim ‚Soforthilfeprogramm für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen‘ der Bundesregierung keinen Sektor auszuschließen.

Es sei gut, dass bereits jetzt viele Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft – etwa traditionelle Straußwirtschaften, Zierpflanzenbetriebe oder selbständige Forstarbeiter – auf das Soforthilfeprogramm zugreifen könnten.
Entscheidend sei aber zudem, dass es in der mit den Ländern noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Soforthilfeprogramms keine Einschränkungen bezüglich der Rechtsform des Antragstellers oder des Wirtschaftssektors, dem die Unternehmen angehören, geben dürfe.

Auch landwirtschaftliche Betriebe, die zum Beispiel ‚Urlaub auf dem Bauernhof‘ oder ‚Schankgaststätten‘ nicht als gewerbliche Unternehmen ausgegliedert hätten, müssten Zuschüsse erhalten können.
Julia Klöckner: "Wir wollen Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmen der Land- und Forstwirtschaft in dieser schwierigen Zeit dabei helfen, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Das sichert Existenzen. Beim Zugriff auf die Hilfen, darf es daher keine Differenzierung nach Rechtsform oder Wirtschaftssektor geben. Das würde diesem Ziel entgegenstehen, wäre nicht vermittelbar. Daher mein Appell an die Länder, hier mitzuziehen."

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