Erschienen am im Format Pressemitteilung Nr. 78/2020

Möglichkeit zum Einkauf um die Ecke verleiht Sicherheit

Julia Klöckner informierte sich über Dorfladen – Bundesministerium fördert innovative Projekte zur Nahversorgung auf dem Land, Projektskizzen können noch bis 2. Juni eingereicht werden

Frische Produkte aus der Region, ein nettes Wort von Nachbar zu Nachbar, das alles vor der Haustür, ohne lange Wege: Dorfläden erfüllen nicht nur die Wünsche vieler Verbraucher, die zum Einkaufen nicht weit fahren können und wissen möchten, wo das Essen auf ihrem Teller herkommt. Sie beleben ganze Orte, machen das Leben auf dem Land attraktiver und stärken die heimischen Produzenten. Auch Dank des ehrenamtlichen Einsatzes vieler.

Heute besuchte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den Dorfladen "Gulina" in Guldental. Das Geschäft, in dem es neben frischen, heimischen Lebensmitteln auch regionales Kunsthandwerk gibt, wird seit 2013 von einem wirtschaftlichen Verein und rund 170 Mitgliedern mit viel Engagement betrieben.

Die Ministerin hob die Bedeutung der rund 100 kleinen Lebensmittelgeschäfte hervor, die allein in Rheinland-Pfalz bestehen: "Die Gewissheit, um die Ecke einkaufen gehen zu können, verleiht vielen Menschen Sicherheit. Gerade für diejenigen, die nicht mehr so mobil, die krank oder hilfsbedürftig sind. Umso mehr zeigt sich aktuell der Wert und die Bedeutung von Dorfläden. Sie tragen auch in der Krise zur Versorgung der Verbraucher mit regionalen, hochwertigen Lebensmitteln bei. Sie stärken das Vertrauen der Verbraucher in eine stabile Nahversorgung. Daher fördern wir mit unserem Ministerium innovative Ideen zur besseren Versorgung vor Ort. Solche Angebote sind wesentlich für lebenswerte ländliche Räume."

Mit der Bekanntmachung "LandVersorgt – Neue Wege der Nahversorgung in ländlichen Räumen" unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Aktionsbündnisses Leben auf dem Land beispielhafte, innovative Projekte, die geeignet sind, die Nahversorgung in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten. Die Fördermaßnahme wird durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund begleitet. Antragsberechtigt sind daher ausschließlich ländliche Kommunen, die ihre Projektskizzen bis zum 2. Juni 2020 beim Projektträger, dem Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (www.ble.de), einreichen können.

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