Fälle von Geflügelpest nachgewiesen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass Geflügelpest bei einer Wildente in Hamburg, einem Mäusebussard in Mecklenburg-Vorpommern und verschiedenen Wildvögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen wurde. Das hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Freitag bestätigt. Bisher handelt es sich nur um einzelne Fälle.
Das FLI hatte bereits Anfang Oktober darauf hingewiesen, dass im Herbst mit den Zugvögeln auch Infektionen von Wildvögeln mit Geflügelpest auftreten können und das Risiko eines Eintrags nach Deutschland als hoch eingestuft.
Die zuständigen Behörden der Bundesländer sind nun aufgefordert, die Situation genau zu beobachten und Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel zu intensivieren.
Auch Geflügelhalter sind aufgefordert, Vorsorge zu betreiben und ihre Bestände zu beobachten.
Über die konkreten Maßnahmen entscheidet die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Behörde vor Ort.
Das BMEL weist darauf hin: Auch, wenn bislang keine Übertragung der in diesen Fällen nachgewiesenen Virustypen H5N8 und H5N5 auf den Menschen bekannt sind, sollen tote Vögel nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Grundsätzlich sind die generellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Geflügel und Wildvögeln konsequent einzuhalten.
Für den Handel bestehen mit dem Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln keine Beschränkungen.
Hintergrund:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit.