Neuer Fall von Afrikanischer Schweinepest in Sachsen außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes
Klöckner appelliert an Bundesländer die Hausschweinbestände zu schützen – Ministerin schließt sich Empfehlung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Aufstallung in Restriktionsgebieten an
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem weiteren Wildschwein in Sachsen bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe heute nachgewiesen. Der Fundort liegt im Landkreis Görlitz (Rothenburg) und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes, aber innerhalb der bestehenden Pufferzone um das aktuelle Seuchengeschehen. Das Land Sachsen muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.
Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, appelliert an die von ASP betroffenen Bundesländer Sachsen und Brandenburg, die Hausschweinbestände zu schützen: "Unser Ziel ist es, die Seuche einzudämmen und zu verhindern, dass sie in den Hausschweinebestand überspringt."
Gerade Hausschweine in Freilandhaltung oder Auslaufhaltung müssten daher bestmöglich nach außen abgeschottet werden, sodass eine Übertragung von ASP über Kontakt zu Wildschweinen, durch den Eintrag durch Vögel oder durch von anderen Tieren eingeschleppte, kontaminierte Kadaverteile oder Lebensmittel ausgeschlossen werden kann. Das BMEL hatte dazu bei dem nationalen Referenzlabor für Tierseuchen, dem Friedrich-Loeffler-Institut, eine fachliche Einschätzung beauftragt. Das klare Ergebnis: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung, die in Restriktionsgebieten liegen, wird eine Aufstallung empfohlen.
Julia Klöckner: "Der eindeutigen Empfehlung unseres nationalen Referenzlabors schließe ich mich vollumfänglich an: Wir müssen alles dafür tun, die Hausschweinebestände zu schützen. Dazu gehört, dass die zuständigen Behörden in den Bundesländern die Aufstallung in den betroffenen Gebieten anordnen – nicht nur bei Freilandhaltung, sondern auch bei Auslaufhaltungen. Dazu fordere ich die Länder auf."
Sie wisse, dass es hier einen Zielkonflikt mit den ökologisch wirtschaftenden Schweinehaltungen gebe, deren Tiere Auslauf haben oder im Freien gehalten werden, so die Ministerin weiter. Aber die Aufstallung sei im Interesse der Tiergesundheit. Ein Ausbruch im Hausschweinebestand hätte verheerende Folgen, tausende Tiere müssten gekeult werden. "Schutz vor der Tierseuche ist jetzt der beste Tierschutz", macht Julia Klöckner deutlich.
In jedem Fall muss ein Tierhalter, dessen Betrieb in einem wegen eines ASP-Ausbruchs eingerichteten gefährdeten Gebiet liegt, die Hausschweine so absondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen. Die Experten des FLI empfehlen jedoch darüber hinaus die Aufstallung, um auch das Restrisiko des Eintrags über andere Quellen auszuschließen.
Das BMEL informiert zudem aktuell, dass die Dringlichkeitsverordnung, mit der bereits im vergangenen Jahr geregelt wurde, dass Wildschweine in den ASP-Gebieten als Ausnahme bis auf einen Bestand "0" geschossen werden dürfen, entfristet wird. Das heißt, die Länder können dann den vollständigen Abschuss in den ASP-Gebieten weiterhin zulassen.
Ziel ist ein wildschweinfreies Gebiet, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren.
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland.
Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein bestätigt. Mittlerweile sind über 530 Fälle von ASP bei Wildschweinen in Brandenburg und 18 in Sachsen amtlich bestätigt. Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Die ASP wird sehr leicht über Körperflüssigkeiten von Wildschein zu Wildschwein übertragen. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.