Mehr Umwelt- und Naturschutz auf Agrarflächen der BVVG – Privatisierung von BVVG-Flächen in Ostdeutschland wird weitgehend beendet
Koalitionsvertrag zur Frage der künftigen Verwendung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen der BVVG wird umgesetzt
Das federführende Bundesministerium der Finanzen hat sich zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter Beteiligung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland im November 2022 zur Frage der künftigen Verwendung ehemals volkseigener landwirtschaftlicher Flächen in Bezug auf die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) verständigt.
Eine gute Entscheidung für die Landwirtschaft in Ostdeutschland. Angesichts der aktuellen Situation mit Blick auf die Versorgungssicherheit bei Nahrungsmitteln infolge des russischen Angriffskrieges ist es ein wichtiges Signal, dass die Flächen weiterhin zur Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung stehen.
Nach der Verständigung steht nun ein Großteil der noch vorhandenen 91.000 ha künftig für die Verpachtung zur Verfügung und soll vorrangig an ökologisch bzw. nachhaltig wirtschaftende Betriebe vergeben werden. Verkäufe – bisheriger Schwerpunkt der Privatisierungspraxis der BVVG – bleiben in den Jahren 2022 bis 2024 im Umfang von jährlich 2.000 ha möglich und sollen insbesondere der Erfüllung bestehender Rechtsansprüche dienen. Weitere 17.500 ha naturschutzfachlich wertvoller Flächen werden zudem für die Initiative "Nationales Naturerbe" der Bundesregierung bereitgestellt: Ein Teil der Flächen im Umfang von 7.700 ha soll dabei unmittelbar an Naturschutzträger übertragen werden. 9.800 ha sollen langfristig in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übertragen und dort in die Bundeslösung des Nationalen Naturerbes übernommen werden. Die Flächen verbleiben zunächst bei der BVVG und werden dort in Vorbereitung der Bundeslösung unter naturschutzfachlichen Kriterien weiter verpachtet.
Damit haben die beteiligten Ressorts unter grundsätzlicher Neuausrichtung der Verwendung der BVVG-Flächen eine wichtige Weichenstellung gesetzt zur Umsetzung der Aufträge des Koalitionsvertrages. Die entsprechenden Regeln für die künftige Verpachtung werden derzeit erarbeitet.