Neues Düngegesetz: Wasser schützen und Verursacherprinzip stärken
Anhörung der Länder und Verbände startet
Die Bundesregierung will das Düngerecht in Deutschland zielgerichtet gestalten. Dadurch soll eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen ermöglicht, gleichzeitig der Wasserschutz vorangetrieben sowie das Verursacherprinzip gestärkt werden. Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heute die Anhörung der Länder und Verbände gestartet. Ziel ist es, das Düngegesetz vor dem Sommer im Kabinett zu beschließen, um ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu ermöglichen.
Um die Düngeregeln zukunftsfest auszurichten, bringt das BMEL ein Paket auf dem Weg aus geändertem Düngegesetz, angepasster Stoffstrombilanzverordnung und einer neuen gesetzlichen Vorschrift, mit der ein Düngemonitoring ermöglicht werden soll. Im ersten Schritt erfolgt die Anpassung des Düngegesetzes. Nötig ist dies insbesondere vor dem Hintergrund einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der Europäischen Kommission bezüglich der Nitratbelastung. Denn in vielen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und Nitratbelastung die natürlichen Ressourcen und verursachen hohe Kosten bei der Trinkwasseraufbereitung. Das geplante Düngepaket soll Strafzahlungen an die EU dauerhaft abwenden, den Betrieben Planungssicherheit geben und Ressourcen schützen.
Die Anpassungen des Düngegesetzes sind rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem wird eine neue EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sorgen dafür, dass sichere und wirksame EU-Düngeprodukte zur Verfügung stehen.
Parallel zur Änderung des Düngegesetzes arbeitet das BMEL an einer Änderung der Stoffstrombilanzverordnung. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen sind nun im Änderungsentwurf des Düngegesetzes berücksichtigt. Sie dienen der Umsetzung auf der Basis des vorgelegten Ergebnisberichts zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung, der dem Deutschen Bundestag im Dezember 2021 vorgelegt wurde. Das Ziel: den nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sichern.
Die Änderung des Düngegesetzes soll weiterhin dazu führen, dass künftig die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Mit der Monitoringverordnung soll überprüft werden, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Betriebsdaten sollen mittelfristig die Basis bilden, um das Verursacherprinzip noch stärker zu berücksichtigen. Zudem soll diese Datenbasis bei zukünftigen Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten – zum Beispiel um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten.
Hintergrund
Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in unsere Böden gefährden die biologische Vielfalt, überdüngen die Gewässer und verschärfen die Klimakrise. Die hohen Nitratbelastungen in Grundwasser und in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährden die Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.
Die Nitratbelastungen resultieren aus unzureichenden Vorschriften in der Vergangenheit, aus standortbedingten Voraussetzungen mit einer geringen Grundwasserneubildungsrate und aus mangelnden Vollzugsvorgaben bzw. Kontrolle der Düngeregeln. So war und ist die Düngung in einigen Regionen nicht immer bedarfsgerecht. Aus diesem Grund hatte die EU-Kommission die Bundesregierung seit 2012 aufgefordert, die Düngeregeln entsprechend anzupassen.
Wir wollen und müssen drastische Strafzahlungen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie endgültig abwenden. Deutschland hat der EU-Kommission ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung von 2020 zugesagt. Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass sie von Deutschland ein robustes, rechtssicheres, vollzugstaugliches und auf kontrollierbaren Daten beruhendes System erwartet. Nach den Plänen des BMEL ist es das Ziel, Betriebe von Auflagen ausgenommen werden können, die in belasteten Gebieten Wasser schützen.
Landwirtschaftliche Betriebe haben einen Anspruch darauf, dass ihr Einsatz von Dünger angemessen und fair bewertet wird. Das BMEL will deshalb ein System schaffen, das noch mehr dem Verursacherprinzip gerecht wird. Nur wer Wasser gefährdet, soll in die Pflicht genommen werden. Wer Wasser schützt, soll entlastet werden.
Mit den Änderungen des Düngerrechts wird das BMEL:
- das Verursacherprinzip stärken: Wer überdüngt und damit Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährdet, wird perspektivisch in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Es ist notwendig, in Deutschland endlich ein noch stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung unserer Äcker und Felder zu schaffen – insbesondere in den sog. „Roten Gebieten“, also den Gebieten mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers.
- die Daten bzgl. Nährstoffen und Düngepraxis landwirtschaftlicher Betriebe nachvollziehen und bewerten, um darauf aufbauend für die Betriebe gezielte Maßnahmen abzuleiten.
- eine größere Flexibilität ermöglichen, um z. B. den Geltungsbereich der Stoffstrombilanz direkt in der Verordnung zu regeln.
- die gute fachliche Praxis im Umgang mit Nährstoffen auf einzelbetrieblicher Ebene detaillierter und besser regeln und damit eine präzisere Bilanzierung und Bewertung von Nährstoffflüssen ermöglichen – mit dem Ziel, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abzubilden und damit auch den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten zu geben.
- bestehende Vorschriften harmonisieren, wie etwa die Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Hier sollen die Schwellenwerte entsprechend der Düngeverordnung ausgerichtet werden.
- den Mehraufwand für die Betriebe verringern, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden.
- die Instrumente für einen zielgerichteten Vollzug der Düngeregeln stärken, indem z. B. eine Ordnungswidrigkeit bei mehrfach wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte eingeführt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Düngung und Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier