GAP als Zukunftspartnerschaft weiterentwickeln
Informationen über Agrarzahlungen jetzt online abrufbar
Im vergangenen Agrar-Haushaltsjahr 2022/2023 haben in Deutschland rund 310.000 Begünstigte ca. 6,9 Milliarden Euro aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – inklusive der nationalen Kofinanzierung – erhalten. Davon machten Direktzahlungen an die Landwirtinnen und Landwirte für 2022 – dem letzten Jahr der abgelaufenen GAP-Förderperiode – mit rund 4,5 Milliarden Euro den größten Teil aus.
Diese Zahlungen orientieren sich an der bewirtschafteten Fläche. Die weiteren GAP-Mittel verteilten sich beispielsweise auf Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, mit denen die Umweltziele der GAP erreicht werden sollen, oder finanzierten Maßnahmen zur Stärkung des ländlichen Raums oder für den Hochwasserschutz. Informationen über die Agrarzahlungen und die Begünstigten sind ab sofort hier abrufbar.
Die GAP leistet über Standards für eine nachhaltige Bewirtschaftung einen wichtigen Beitrag, um die Zukunft der natürlichen Ressourcen und damit der Landwirtschaft zu sichern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich dafür ein, dass Landwirtinnen und Landwirte künftig noch stärker mit dem gesellschaftlich gewünschten Schutz von Böden, Wasser, Klima, Artenvielfalt und Tieren gutes Geld verdienen können. Eine zeitgemäße GAP in der nächsten Förderperiode nach 2027 muss deshalb eine Zukunftspartnerschaft zwischen Landwirtschaft und Gesellschaft sein, die weniger auf Direktzahlungen setzt, sondern vor allem Gemeinwohlleistungen honoriert und die Landwirtschaft so unterstützt, nachhaltig und zukunftsfest zu wirtschaften – nach dem Prinzip: "öffentliches Geld für öffentliche Leistungen". Die Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), mit der die Landwirtschaft gemeinsam mit Umweltverbänden, Wirtschaft und Wissenschaft wegweisende Empfehlungen ausgesprochen hat, sind hier die Richtschnur.
Hintergrund:
Die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erfolgt über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der EGFL finanziert Ausgaben der Ersten Säule der GAP, wie die Direktzahlungen und die Maßnahmen nach der Gemeinsamen Marktordnung (GMO). Die erste Säule der GAP wird durch die Förderung aus dem ELER als zweiter Säule der GAP flankiert – dem zentralen Förderinstrument der EU zur Entwicklung ländlicher Regionen.
Im Rahmen des EU-Rechts sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Informationen über die Begünstigten aus den Agrarfonds der EU nachträglich für das vergangene Agrar-Haushaltsjahr zu veröffentlichen. Das Agrar-Haushaltsjahr beginnt am 16. Oktober und endet am 15. Oktober des Folgejahres. Damit verfolgt die EU das Ziel, der Öffentlichkeit gegenüber transparenter und nachvollziehbarer darzustellen, wie die Unionsmittel im Agrarbereich verwendet.
In Deutschland ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit der Veröffentlichung der von den EU-Zahlstellen des Bundes und der Länder erhobenen Zahlen betraut. Auf dieser Internetseite www.agrarzahlungen.de (bisher www.agrar-fischerei-zahlungen.de) werden die Daten über die Begünstigten des EGFL des ELER veröffentlicht. Die Daten des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) werden künftig auf www.portal-fischerei.de veröffentlicht.
Im Zuge der jüngsten GAP-Reform wurden erweiterte Veröffentlichungspflichten ab der laufenden Förderperiode, die am 1. Januar 2023 begonnen hat, eingeführt. Gehören Begünstigte beispielsweise einer Unternehmensgruppe an, wird künftig auch deren Mutterunternehmen veröffentlicht. Diese erweiterten Veröffentlichungspflichten gelten allerdings noch nicht für solche Maßnahmen, die nach den Vorgaben der vergangenen GAP-Förderperiode (2014 bis 2022) abgewickelt wurden. Dies betrifft aktuell noch den weitaus größten Teil der im Agrar-Haushaltsjahr 2023 finanzierten Maßnahmen. Zudem werden die Daten erstmals in einem offenen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt.