„Leitlinien zu Artikel 210a der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO)“

Webinar

Im Jahr 2021 wurde Art. 210a (Vertikale und horizontale Initiativen für Nachhaltigkeit) der GMO neu geschaffen, um die Erreichung der im Green Deal formulierten europäischen Nachhaltigkeitsziele durch Änderungen im Wettbewerbsrecht zu unterstützen. Darüber hinaus unterstützt Art. 210a GMO die Position der Primärproduzentinnen und -produzenten in der Wertschöpfungskette.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 ergänzende Leitlinien zu Art. 210a GMO veröffentlicht. Die sektorspezifische Regelung des Art. 210a GMO gibt der Land- und Ernährungswirtschaft die Möglichkeit, einen Beitrag zur nachhaltigen Transformation der (Land-)Wirtschaft zu leisten. Die Europäische Kommission hat aktuell vorgeschlagen, den Art. 210a GMO um weitere Tatbestände zu erweitern[1].

Das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft möchte Ihnen die zentralen Inhalte der Leitlinien zu Art. 210a GMO im Rahmen eines Webinars am Mittwoch, den 9. April 2025 (von 10:00 bis 12:00 Uhr) näherbringen und Ihnen die geplanten Änderungen vorstellen. Ergänzend stellt Bioland e.V. eine Fallstudie zur Anwendung von Art. 210a GMO vor. Die Inhalte werden sich im Wesentlichen mit den Inhalten des Webinars, das im März 2024 stattgefunden hat, decken. Im Webinar wird es auch die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen sowie Erfahrungen auszutauschen.

 Wir bitten um Anmeldung bis Freitag, den 04. April 2025 per E-Mail an 415@bmel.bund.de. Sollten Sie bereits vorab Fragen zu den Leitlinien zu Art. 210a GMO haben, die wir in unserem Webinar besprechen sollen, bitten wir Sie diese ebenfalls bis zum 04. April 2025 an 415@bmel.bund.de zu senden. Die Einwahldaten sowie die Agenda erhalten Sie kurz vor dem Webinar.

 Wir freuen uns, Sie bei unserem Webinar im April begrüßen zu dürfen!

Anfang 09.04.2025 10:00 Uhr
Ende 09.04.2025 12:00 Uhr
Veranstaltungsort Webinar

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