Das Investitionsprogramm Landwirtschaft

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft gezielt landwirtschaftliche Betriebe, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen. Das Programm läuft Ende 2024 aus.

Ziel des Investitionsprogramms Landwirtschaft

Hauptziel des Investitionsprogrammes ist, mit einem Technikschub die Leistungen der Landwirtschaft

  • zur Emissionsminderung,
  • zum Erhalt der Artenvielfalt und
  • zur Ressourceneffizienz signifikant zu steigern.

Dafür stehen in den Jahren 2021 bis 2024 fast 800 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm würdigt die Kompetenzen, Leistungen und die Modernisierungsbereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland. Landwirtinnen und Landwirte passen ihre Betriebe seit Jahren stetig an gestiegene Anforderungen an. Sie investieren in Maschinen und Ställe und qualifizieren sich als Landwirte immer weiter.

Damit die Landwirtschaft den wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen gleichermaßen gerecht wird, die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln in Deutschland sichern und eine nachhaltige Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaften leisten kann, sind erhebliche Investitionen der landwirtschaftlichen Betriebe erforderlich. Landwirtinnen und Landwirte müssen den nötigen Transformationsprozess in ihren Betrieben weiter aktiv gestalten können, dafür ist staatliche Unterstützung erforderlich. Aus diesem Grund wird die Landwirtschaft seit 2021 hierbei tatkräftig durch das Förderprogramm unterstützt.

Förderfähig sind:

  • moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung, soweit sie in einer Positivliste aufgeführt sind,
  • bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung sowie
  • hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.

Wesentliche Eckpunkte für Fördernehmer

Mit dem Investitionsprogramm Landwirtschaft werden Betriebe in der Landwirtschaft und im Gartenbau bei Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen unterstützt. Anstehende Transformationsprozesse können so beschleunigt werden.

Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) sowie gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.

Es kann der beihilfefähige Höchstsatz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeschöpft werden, wobei landwirtschaftliche Primärerzeuger bis zu 40 Prozent Fördersatz an der förderfähigen Investitionssumme erhalten können sowie kleine gewerbliche Unternehmen bis zu 20 Prozent und mittlere gewerbliche Unternehmen bis zu 10 Prozent.

Die Höchstinvestitionssumme pro Unternehmen liegt bei einer Million Euro im gesamten Förderzeitraum. Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 250.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen KMU auf 100.000 Euro.

Die Förderung wird von der Landwirtschaftliche Rentenbank bewilligt und ist an ein Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem beantragten Investitionsvolumen, wobei die Darlehenshöhe mind. 60 Prozent des Investitionsvolumens betragen muss.

Vorläufige Ergebnisse und weiteres Vorgehen

Das Investitionsprogramm Landwirtschaft wurde gut angenommen. Mittlerweile sind über 14.000 Bewilligungen mit einem Zuschussvolumen von 493 Millionen Euro erteilt worden. Fast 381 Millionen Euro wurden bereits an die landwirtschaftlichen Unternehmen ausgezahlt.

Bedingt durch die weiterhin bestehenden Verwerfungen in den Lieferketten ist es für Maschinenhersteller teilweise noch schwierig, Lieferfristen einzuhalten. Dies wirkt sich zeitlich verlängernd auf die Beantragung der Auszahlungen aus. Um die Lieferfristproblematik zu entschärfen, verlängerte das BMEL die Bewilligungszeiträume. Trotz der schwierigen Umstände konnte hiermit ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet und den geförderten Unternehmen Planungssicherheit gegeben werden..

Derzeit kann noch keine abschließende Aussage dazu getroffen werden, ob im Jahr 2024 noch weitere Bewilligungen anhand des letzten Interessenbekundungsverfahren möglich sein werden. Vor diesem Hintergrund wird im Jahr 2024 auch kein weiteres Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

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