Der ökologische Landbau ist das Leitbild der Bundesregierung für eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Deshalb haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, bis 2030 30 Prozent Öko-Landbau zu erreichen. Dazu müssen Hürden aus dem Weg geräumt werden, die der Erzeugung, der Verarbeitung, dem Handel und dem Verbrauch von Bio-Lebensmittel noch im Weg stehen. Darüber hinaus muss der Umstieg auf den Bio-Anbau erleichtert und zu einer stabilen Marktentwicklung beigetragen werden. Um eine Grundlage für die dafür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen zu setzen, hat das BMEL einen Strategieprozess zur Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau zur Bio-Strategie 2030 gestaltet. Am 16. November 2023 hat Bundesminister Özdemir die Strategie vorgestellt.
Jeden Tag essen viele Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – Tendenz steigend. Das zeigt, dass die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) ein großes Potential hat, unsere Bürgerinnen und Bürger, Jung und Alt, mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Dazu kann Bio einen wichtigen Beitrag leisten. Wie das BMEL mehr Bio in der AHV unterstützt, zeigen wir hier.
Ende 2001 wurde das Bundesprogramm Ökologischer Landbau zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau aufgelegt. Seitdem wurde das Bundesprogramm kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.
In dieser Broschüre erfahren Sie alles Wissenswerte zur ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft von A wie Anbau bis Z wie Zertifizierung. Lernen Sie die Grundsätze, Vorzüge und gesetzlichen Regelungen des ökologischen Landbaus kennen und erfahren Sie, wie seine Entwicklung gestaltet und …
Die ökologische Landwirtschaft zeichnet sich durch umfassende Nachhaltigkeit aus – von der Produktion, über die Verarbeitung bis zur klaren Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung fördert die ökologische Landwirtschaft daher verstärkt. Ziel ist es, dass die ökologisch …
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, die mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt sind, schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb – europaweit.
Öko-Produkte müssen wie konventionelle Erzeugnisse die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts erfüllen und werden im Rahmen der dort vorgesehenen Kontrollmechanismen überprüft.
Vorverpackte Bio-Lebensmittel, aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es den Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio-Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen.
Deutschland hat in der vergangenen Woche bei der Europäischen-Kommission einen Antrag auf Zulassung von Kaliumphosphonat als Pflanzenschutzmittel im ökologischen Weinbau eingereicht. Damit sollen Bio-Winzerinnen und Winzer dort zielgenau beim Pflanzenschutz unterstützt werden, wo vor dem Hintergrund …