Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die Landwirtschaft in Europa ab 2023 ökologischer und nachhaltiger und erhält verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für den Zeitraum bis 2027.
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion umfassend gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung bekommen. Die Betriebe können zusätzliche Direktzahlungen bekommen, wenn sie zusätzliche Leistungen erbringen.
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 8. Februar 2025 die Förderungsgrundsätze für den GAK-Rahmenplan 2025-2028 beschlossen.