Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion umfassend gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung bekommen. Die Betriebe können zusätzliche Direktzahlungen bekommen, wenn sie zusätzliche Leistungen erbringen.
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument vorrangig die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt.
Nächster Baustein für einfachere und attraktivere EU-Agrarförderung: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat dem Bundeskabinett heute Änderungen der GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV) und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) vorgelegt. Damit soll die …
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat heute die Ergebnisse des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU vorgestellt. Demnach muss die Landwirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden, wenn sie zukunftsfähig sein will. Laut des Berichts, den rund 30 Landwirtinnen …
Die EU-Agrarförderung in Deutschland soll ab 2025 weiter vereinfacht und vor allem die Öko-Regelungen (Eco-Schemes) für Landwirtinnen und Landwirte attraktiver werden: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat dazu am 2. August 2024 den Änderungsantrag zum deutschen …
Die EU-Agrarförderung in Deutschland soll ab 2025 weiter vereinfacht werden. Ab kommendem Jahr erhalten die Landwirtinnen und Landwirte mehr Flexibilität beim sogenannten Fruchtwechsel und können nun auf verlässlicher Basis ihre Anbauentscheidungen für das Antragsjahr 2025 treffen.
A. Förderung der Zusammenarbeit im ländlichen Raum für eine markt- und standortange-passte sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege
B. Förderung des ökologischen Landbaus und anderer besonders nachhaltiger …